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Frage zu meinem Arbeitvertrag?

Hallo das steht in meinem Arbeitsvertrag:

Fortzahlung/Arbeitsunfähigkeit

Ist der Mitabeiter infolge auf Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so erhält er Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) in seiner jeweiligen Fassung.

Die Lohnfortzahlung tritt in Kraft nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters bei ... GmbH. Bei vorliegen eines Schaedenersatzanspruchs gegen einen Dritten wird auf die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters nach § 6 EFZG hingewiesen. Bei fehlender Mitwirkug kann nach § 7 EFZG die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes verweigert werden.

Das im Krankheitsfalle fortzuzahlende Entgelt bemisst sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) in seiner jeweils gültigen Fassung.

Ich war 3 Tage nicht bei der Arbeit weil ich eine Mandelentzündung hatte. Ich habe dem Arbeitgeber auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt.

Bekomme ich nun Geld für die Tage die ich gefehlt habe nach Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Das kommt ganz darauf an, wie lange du schon dort in der Firma beschäftigt bist.

    In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung bekommst du keine Lohnfortzahlung, wenn du krank bist.

    Dann müsstes du Krankengled bei deiner Krankenkasse beantragen.

    Wenn du schon länger als 4 Wochen bei der Firma bist, dann bekommst du die Lohnfortzahlung von der Firma bezahlt. ( Also ganz normal weiter deinen Lohn)

  • vor 7 Jahren

    Wenn du länger als 4 Wochen in der Firma bist, so bekommst du für diese 3 Tage auch Lohnfortzahlung.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wenn Du die oben angegebenen Parameter erfüllst dann ja.

  • vor 7 Jahren

    Die Anwort steht in deiner Frage. Wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht verstanden hast, dann fragt man sofort nach.

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