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Bank will Geld einbehalten wegen Kontoführungsgebühren.?
Als ich neulich "den Rest" meines Geldes vom Girokonto abheben. Laut Finanzstatus im Onlinebanking lag der verfügbare Betrag bei 11,23€. Ich wollte dann 10 Euro vom Konto abheben. Die Dame am Schalter meinte dann nur das sie mir 8 Euro auszahlen könnte. Denn sie möchte da noch genug für die Kontoführungsgebühren auf dem Konto übrig bleiben.
Darf sie das? Einfach darüber bestimmen wieviel Geld sie mir auszahlt?
Ich bin leider Hartz4 Empfänger. Da ist es ja auch Sichergestellt das das Geld am 1. des Monats auf dem Konto ist.
LG
7 Antworten
- herr_nixnutzLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Ich halte es nicht wirklich für rechtlich haltbar. Wenn dein Guthaben 11,23 Euro beträgt, so muss man es auch auszahlen und kann nicht schon heute für eine Rechnung, die erst in Zukunft anfällt, eigenmächtig dein Guthaben "sperren". Wer sagt denn, dass bei Fälligkeitstag der Kontoführungsgebühren nicht doch genug Geld aus dem Konto ist. Daher halte ich rechtlich das Vorgehen nicht akzeptable.
Gegenfragen:
-Wann sind denn die Kontoführungsgebühren fällig, normalerweise quartalsweise, als wieder Ende Sep., wir haben August
-Warum gehst du nicht am Geldautomaten
- Bank wechseln keine Option?
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Gesetzlich ist das nicht geregelt. Schau in die AGB deiner Bank, du hast diese bei der Kontoeröffnung ausgehändigt bekommen.
- vor 7 Jahren
Grundsätzlich darf die Bank das tun. Besonders wenn es diesbezüglich schon mal Probleme gab. Bei anderen Banken würde das genauso laufen. Die wollen eben ihr Geld haben. Sind ja keine Samarieter :)
- ?Lv 4vor 7 Jahren
Kontoführungsgebühren sind leider noch nicht verboten, trotz neuem Gesetz. Einige Banken halten sich aber nicht daran weil sie der Meinung sind wenn man gut beraten wird dann
hat die Bank das Recht die Gebühren einzuziehen. Lasse dich nicht abspeiÃen und gehe noch mal zu deiner Bank und kläre das mit einem anderen Bankangestellten. So kleinlich kann doch
keine Bank sein. *kopfschüttel*
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- vor 7 Jahren
Hm hört sich komisch an....aber sie verhindert letzten Endes, dass Du in Minus rutscht. Ich kann die Verärgerung durch aus verstehen, aber ich würde auch die AGB´s durch lesen. Du hast sie unterschrieben und damit hast du zu solchen Handlungen ok gegeben.
Quelle(n): http://girokonto-vergleichsbericht.de/ - MLv 6vor 7 Jahren
Ungewöhnlich, da die Gebühren noch garnicht fällig sind, bei Kontoauflösung ist das aber denkbar, da will die Bank auf der sicheren Seite sein.