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Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist?
Mir wurde letztes Jahr im August der Führerschein entzogen worden da ich mit Cannabis am Steuer erwischt wurde. Es gab ein Gerichtsverfahren mit allem drum und dran, aber eine genaue Sperrfrist wurde mit nicht genannt, weiß also nicht wann es mir möglich ist den Antrag auf Neuerteilung zu stellen (hat jetzt nichts mit der MPU zu tun). Hab den Antrag gestern gestellt da ich nicht weiß wie lange ich warten soll, habe nur eine Aufforderung bekommen ein Jahr Drogenabstinenz nachzuweisen.
Wo kann ich erfahren wie lange die Sperrfrist besteht?
Muss noch sagen: Habe jetzt schon 8 Monate Nachweis erbracht, im Oktober sinds 14 Monate
6 Antworten
- Anonymvor 7 Jahren
Lass dir doch kostenlos einen Auszug aus dem Register schicken. Kannst online beim Kraftfahrt-Bundesamt machen. Da steht dann alles relevante drin.
- vor 7 Jahren
Die Sperrfrist wird normalerweise vom Gericht festgelegt ( Vor Ablauf von xxxx Monaten, darf die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen)
Das muss also im Urteil stehen, nochmals lesen das Ding.
Was die Fahrerlaubnisbehörde alles an Parametern vorgibt, zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, liegt alleine in denen ihrer Zuständigkeit.
- Anonymvor 7 Jahren
Es gibt da die schöne Klausel: "Charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen". Absolut ok das, ein Junkie gehört nicht hinters Steuer..
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- ?Lv 7vor 7 Jahren
Die steht im Urteil. Du kannst aber auch vor's Verfassungsgericht ziehen. Die mahnen nämlich schon seit Jahren an, endlich eine klare Grenze zu ziehen, wieviel THC im Blut sein darf. So wie bei Alk, obwohl man hier weiss, dass schon die 0,5 Promille die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Bei THC gibt es bis jetzt nur Studien, die keinerlei Beeinträchtigung ergeben (u.a. eine vom Seehofer, als der noch Gesundheitsminister war)
@Habu. Der Nachweis wird über 2 Haarproben im Abstand von 1 Monat erbracht.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Um den Führerschein wieder zu bekommen hat man 10 Jahre Zeit einen Antrag
auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu Stellen . Danach muss man alles komplett
neu machen . Wenn es irgend welche Auflagen gibt , dann steht das im Gerichtsurteil .
In deinem Fall ( nach meinem Verständnis ) hättest du schon einen Tag nach dem
Urteil eine Therapie machen sollen und dann hättest du jetzt ein Jahr später auch
den Nachweis das du Abstinenz geblieben bist. Jetzt kannst du nur zu Amtsarzt gehen
und dich dort auf Drogen testen lassen. Der Knackpunt bei dir ist das du 1 Jahr nachweisen mußt und das geht nur wenn das auch nachweisbar ist.