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Wie lange wird in Deutschland ein rechtsgueltiger Geldanspruch aufrecht gehalten?
Beispiel: Herr Meier hat 100.000 Euro Schulden. Die Schulden sind gerichtlich anerkannt und ein Anwalt versucht das Geld bei ihm einzutreiben. Um dem zu entgehen wandert Herr Meier aus und damit ist er fuer Deutschland nicht mehr vorhanden. Einzige Ausnahme: Er bezieht seine Rente von Deutschland. Kann Herr Meier wieder nach Deutschland (mit deutschem Pass) einreisen oder laeuft er Gefahr an der Grenze festgenommen zu werden?
4 Antworten
- ?Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
1. Ein gerichticher Titel ( Urteil, oder auch Vergleich , oder Vollstreckungsbescheid ) hat in D 30 ( dreissig ) Jahre Bestand . So lange kannst Du daraus die Zwangsvollstreckung betreiben; es sei denn , der Schuldner absolviert erfolgreich ein Insolvenzverfahren mit Restschudbefreiung .
Könnte auch sein, dass er ein solches Verfahren in GB oder in Frankreich hinter sich bringt : Dort geht das wesentlich schneller und muss auch in D anerkannt werden .
2. Ein offener Vollstreckungstitel führt nicht automatisch dazu , dass jemand bei seiner Einreise nach D festgenommen wird . Dazu bedarf es eines zusätzlichen Haftbefehls, zBsp weil der Schuldner zu einem Termin für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erschienen ist .
- herr_nixnutzLv 7vor 7 Jahren
Solche gerichtlich festgestellte Forderungen sind 30 Jahren gültig. Je nach Art der Forderung kann aber diese Frist verlängert werden.
Selbst wenn jemand gerichtlich festgestellte Schulden hat, so wird er nicht bei der Einreise verhaftet. Das kann nur passieren, wenn der Schuldner weigert die Eidesstattliche Versicherung abzugeben UND der Gläubiger drauf einen Haftbefehl beantragt.
Sollte der Schuldner die Privatinsolvenz beantragen, auch in anderen EU Staaten, so ist bei bestandenen Verfahren der Schuldner von der Restschuld befreit. Schulden können theoretisch auch in anderen EU Staaten eingetrieben werden, der Schuldner muss sich also nicht in Deutschland aufhalten.
Zum Schluss: Es ist möglich die Rente (teilweise) zu pfänden. Dazu muss man aber einiges mehr wissen um genaue Auskunft zu geben.