Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kündigung in der Probezeit .. s. D.?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Frage & folgendes Problem;

Mein neuer Arbeitgeber, bei dem ich seit 07.04.2014 beschäftigt bin, hat mich nun fristgerecht in der Probezeit zum 16.07.2014 gekündigt, da ich seit 3 Wochen krankgeschrieben bin, weil ich mir meinen Fuß gebrochen habe und operiert wurde.

Nun meine Frage .. natürlich ist mir bewusst, dass er dies ohne jegliche Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 2 Wochen tun kann, soweit so gut. Mir geht es nun lediglich um die Lohnfortzahlung bis zum 16.07.2014 aufgrund der Krankheitstage.

Der Lohn steht mir in der Tat für diese Zeit zu - das ist richtig, oder?

Danke für eure Hilfe! :)

3 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht in der Regel für maximal sechs Wochen. Dabei erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich genau dieselben Bezüge weiter, die er bekommen hätte, wenn er nicht arbeitunfähig wäre. Auch Steuern und Sozialversicherungsabgaben werden im Fall von Lohnfortzahlung bei Krankheit wie bisher vom Arbeitnehmer entrichtet. Überstunden werden nicht angerechnet.

    Danach bezahlen die Krankenkassen maximal drei Jahre lang ein Krankengeld. Es beträgt mindestens 70 Prozent des letzten Brutto- und maximal 90 Prozent des zuletzt ausgezahlten Nettogehalts. Je nach Branche, Arbeitsvertrag sowie Betriebszugehörigkeit kann ein Arbeitgeber das Krankengeld für eine bestimmte Zeit aufstocken, sodass der Arbeitnehmer auch während längerer Krankheit keine finanziellen Einbußen hat.

    Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit endet automatisch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Erhält ein Arbeitnehmer während der Krankheit die Kündigung, so zahlt die Krankenkasse ab dem Tag nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld.

    http://www.welt.de/gesundheit/specials/krankheit/a...

    http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_im_krankhe...

  • vor 7 Jahren

    Ja, der Lohn steht dir bis zum 16.07 zu.

  • Steini
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ja da hast du Recht.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.