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wann braucht man eine Steuererklärung?

Die Frage steht eigentlich schon oben. Macht man dies nur wenn man selbstständig arbeitet? Oder auch wenn man normal, sagen wir mal als Bürokaufmann arbeitet?

Und wieso macht man das eigentlich? Und was hat die Lohnsteuerkarte damit zu tun?

Danke im voraus!

LG

10 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Jeder Steuerpflichtige, der Lohn- oder Einkommensteuern zahlt, muss oder darf (je nach Rechtslage) eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

    Entweder muss der Steuerpflichtige dann Einkommensteuern nachzahlen oder er bekommt eine Steuererstattung.

    Der steuerpflichtige Arbeitnehmer wird nur dann eine Einkommensteuererklärung einreichen (falls er dies nicht bereits wegen der Rechtslage muss), wenn er mit einer Erstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer rechnen kann.

    Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr. Alle relevanten Daten werden den Finanzbehörden automatisch übermittelt.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Einige Steuerfreibeträge sind bereits in die EST-Tabelle eingerechnet. Wer zusätzliche Beträge geltend machen kann sollte unbedingt eine EST-Erklärung abgeben.

    Das können z.B. sein:

    Fahrten zum Arbeitsplatz (auch Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit), Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, haushaltsnahe Dienstleistungen (Gartenpflege, Hausmeister Kosten), außergewöhnliche Belastungen (Beerdigungskosten, Krankheitskosten), Spenden für mildtätige oder gemeinnützige Zwecke, Behindertenfreibetrag, Beiträge für Renten- oder Lebensversicherungen, Kirchensteuer.

    Ich empfehle Dir für kleines Geld einen EST-Ratgeber, auch die Stiftung Warentest hat ein entsprechendes Heft heraus gegeben. In den meisten Fällen lohnt sich für einen Arbeitnehmer eine EST-Erklärung abzugeben. Ich habe in meiner aktiven Zeit immer etwas heraus bekommen.

  • vor 7 Jahren

    Abgabepflicht besteht auch bei Krankengeld, ALG u.ä. neben dem Lohn. Und wenn du z.B. bis Juli Schule hattest und dann Arbeit anfängst, dann lohnt es sich bestimmt (falls Lohnsteuer monatlich abgezogenen wurde)

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es ist z.B. möglich, dass Du steuerlich relevante Kosten oder andere Belastungen hast, die deine Steuerlast senken könnten, von denen aber dein Arbeitgeber nicht die geringstew Ahnung hat, und von denen dann dein Finanzamt auch nichts weiß. Du zahlst so dann auf dein ganzes Einkommen Steuern, obwohl du eigentlich deutlich weniger zahlen müsstest. Also musst du dich eben dran setzen, und die Steuererklärung ausfüllen (und dazu natürlich Unterlagen sammeln...

    Ach so: Lohnsteuere-Hilfevereine helfen dir dabei.

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  • vor 7 Jahren

    Jeder Arbeitnehmer kann jedes Jahr eine sogenannte Lohnsteuerrückvergütung machen. Da zu ist der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ehemals Lohnsteuerkarte) zwingend notwendig. Denn auf dem Ausdruck sind z. B. die Kinderfreibeträge eingetragen oder bei Behinderung der steuerfreie Jahresbetrag. Als normaler Arbeitnehmer kann ich alles was an Ausgaben für meine Arbeit anfällt steuerlich geltend machen, meist ist das auch schon in der sogenannten Werbungspauschale drin, auch die sogenannte Pendlerpauschale. Meine privater Altersvorsorge und alle Versicherungen wie Haftpflicht- und Hausratversicherung muss ich auch immer angeben. Bräuchte ich Fachliteratur zur Weiterbildung in meinem Beruf , auch diese Ausgaben kann man absetzen. Auch außergewöhnliche Belastungen wie teurer Zahnersatz, dafür bekommt man vom Finanzamt Geld zurück. Ist man Mitglied in der Gewerkschaft oder wie ich im Verein der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., der Beitrag für die Mitgliedschaft kann man steuerlich geltend machen, fällt alles in die Werbungspauchale.

    Im gegensatz zu normalen Arbeitnehmern müssen Selbstständige "immer" jedes Jahr eine Steuererklärung machen, hier muss das Finanzamt natürlich genau wissen, was hat der Selbstständige im Jahr verdient, was macht er geltend? Freiberufliche können noch einiges mehr steuerlich geltend machen als der normale AN.

  • Fred
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn man denkt, dass man Geld vom Finanzamt zurück bekommt. Das machen auch viele Arbeiter und nicht nur Selbstständige. Das musst du dir durchrechnen, ob du da was wieder bekommen könntest. Für viele Sachen gibt es schon Pauschalbeträge, wie die Werbekosten. Wenn man die nicht überschreitet, bekommt man auch nichts wieder und braucht auch keine Erklärung.

  • vor 7 Jahren

    Jeder Bürger der eine Vollbeschäftiegung hat und monatlich seinen Lohnschein erhält- hat soziale Abgaben, wie auch die Lohnsteuer

    Das Geld geht in die Staatzkassen und damit wird unser Land finanziert

  • vor 7 Jahren

    Wenn Du keine Nebeneinahmen hast bist Du zur Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtet. Aber Du solltest immer eine Einkommens Steuererklärung machen, denn im Schnitt bekommen Arbeitnehmer 900 € heraus. Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, aber Du kannst über das Internet die vorausgefüllte Steuererklärung herunterladen. Die muss aber trotzdem von Dir bearbeitet werden

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wer ausschliesslich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, der muss keine EST-Erklärung abgeben . Ansonsten gilt eine Abgabepflicht für alle , die andere Einkünfte haben ( zBsp aus Kapitalvermögen , Vermietung und Verpachtung, aus gewerblicher Tätigkeit usw ... ) und damit über dem Grundfreibetrag von rd 8.000 Euro pa liegt ( Einzelpersonen )

    Wer die Erklärung nicht von Gesetzes wegen abgeben muss, der macht das idRegel deshalb , weil er sich eine Erstattung erhofft ....

    Lohnsteuerkarte : Dort wurden früher die wesentlichen steuerlichen Merkmale für den Lohnsteuerabzug eingetragen , aus denen der AG ersehen konnte , wieviel Steuer er vom Gehalt das AN einbehalten und an das FA abführen musste .... . Die LSt-Karte ist seit 2013 ? abgeschafft ; heute werden die Daten elektronisch übermittelt ...

    Wenn Du mehr wisen willst , hier reinschauen :

    http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/recht-ste...

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Lohnabhängige die eine Immobilie ihr eigen nennen.

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