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gibt es ein recht?
einmal im jahr laut zu feiern?meine nachbarn in einer strasse mit 1 und 2 familienhäusern meinen nähmich man darf das wenn man das rechtzeitig ankündigt.ist das so,oder hat immer um 22 uhr ruhe zu sein?
ja nämlich wird ohne H geschrieben
13 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Dieses Recht gibt es nicht, wird aber immer wieder behauptet.
Party: Einmal im Jahr darf der Mieter feiern – Irrtum Nr. 5
- SandraLv 7vor 7 Jahren
ein Recht darauf gibt es sicher nicht. Ab 22h hat sich jeder an die Nachtruhe zu halten. Das Problem ist halt vielschichtiger. Ich kann absolut jeden verstehen, der nach 22h seine Ruhe haben will und ich finde es unterste Schublade, dass man als Spießer bezeichnet wird, wenn man seine Nachtruhe einfordert, einfordern muss, weil man nämlich am nächsten Morgen wieder um 4h aufstehen und zur Arbeit muss, dort dann 10 Stunden oder mehr seine volle Leistung zu erbringen hat, und es dem Chef völlig egal ist, ob man die ganze Nacht kein Auge zugetan hat oder nicht.
Daher finde ich die Antwort von @Savage auch nicht ok, da die Antwort respektlos und voller Vorurteile ist. Wer nicht mitfeiert oder sich daran stört, ist natürlich (was sonst) ein Spießer usw
das sind dann nämlich genau die Leute, die nur auf ihren eigenen Teller sehen, und wenn sie Lust zum Feiern und frei haben, dann sollen alle anderen gefälligst genauso denken, sonst sind es eben Spießer. Schwarz oder weiß- denken, mehr ist das nicht.
Bei einer angekündigten Feier, die einmal im Jahr stattfindet, sollte man wohl ein Auge zudrücken können, der guten Nachbarschaft willen sozusagen. Dann sollte man von eben diesen Nachbarn aber auch dasselbe Verständnis erwarten, wenn man selber mal Lärm produziert, die Kinder schreien oder der Hund bellt. Aber meist sind solche Leute dann eben selber spießig unterwegs, sobald die eigene Party vorbei ist. Dann nämlich wollen genau diese Leute ihre Ruhe haben, ihren Rausch ausschlafen, und ab 22h selbstverständlch schlafen dürfen, weil sie selber wieder arbeiten müssen..... das kennt man dann ja. Und das sind dann auch dieselben, die anschliessend wieder am Gartenzaun stehen und mit immer denselben Nachbarn über diverse Leute in der Umgebung tratschen oder sich künstlich aufregen, weil Frau Meyer einen "wilden Garten" anstatt einem englischen Rasen hat oder sonstwas.
- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Das ist ein uralter Irrtum, vieler Mieter und auch Eigenheimbewohner in Deutschland. Eine rechtzeitige Ankündigung "oder so" bei Nachbarn kann nicht das Recht auf ungestörte Nachruhe anderer Mitmenschen einschränken.
Als Beispiel dafür gilt die Ausnahmegenehmigung nach dem Landesemissionsgesetz zum Beispiel im Rahmen der "Publik View" anlässlich der Fußball-WM oder das weltbekannte Münchner Oktoberfest, das deswegen um 23:00 Uhr schließen muss. Diese Ausnahmegenehmigung werden ausschließlich aufgrund des öffentlichen Interesses erteilt.
- Anonymvor 7 Jahren
Muss man Aufpassen das dann, wenn man ankündigt, laut zu sein und die Ruhestörung begehen wird, einem nicht noch der Vorsatz unterstellt wird.
Also ist die Ruhestörung mit Vorankündigung eine Vorsatztat.
Es gibt dazu das Bundesemissionsschutzgesetz, dass solches regelt, in diesem ist nicht enthalten, dass man einmal im Jahr, eine Ruhestörung frei hat, sicher nicht. Auch spielt es keine Rolle, zu welcher Tages oder Nachtzeit die Ruhestörung begangen wird. In dem Moment, wo ich mich in meiner Ruhe gestört fühle, kann ich das Anzeigen und Abhilfe verlangen
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- ?Lv 7vor 7 Jahren
Ich auch noch mal : Nein ; gibt es nicht .
Das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und das Verbot , durch Lärm den Nachbarn zu stören , gilt in normalen Jahren an 365 Tagen und Nächten im Jahr ; in Schaltjahren an 366 .
- Dove of WarLv 7vor 7 Jahren
Nein gibt es nicht, das kam soooo oft schon im TV. Wenn die so nett sind und den Nachbarn bescheid geben ein paar Tage vorher stört sich bestimmt niemand dran. Aber wenn jemand trotzdem 22 Uhr seine Ruhe will und die Polizei steht vor der Tür müssen die ruhig sein. Dann haben die Nachbarn halt Pech gehabt.
- Anonymvor 7 Jahren
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- aeneasLv 7vor 7 Jahren
Es gibt ein Recht, zu feiern und eines auf Ruecksichtnahme. Was "feiern" mit "laut" zu tun haben soll, kann ich nicht so recht nachvollziehen; auch nicht "einmal im Jahr". Das Recht, ungestoert schlafen zu koennen, besteht hingegen permanent.
- lpr552000Lv 6vor 7 Jahren
Es kommt auch noch darauf an, was manche unter feiern verstehen.
Manche Leute verstehen unter feiern nämlich möglichst viel Lärm zu machen, daß man in 200 m Entfernung trotz geschlosser Fenster immer noch über der Zimmerlautstärke liegt.
Das sind dann die Spießer, die die Polizei um Abhilfe bitten.