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Jobcenter & Arbeit?

Hallo bin 23 arbeitlos und in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern die beziehen ALG 2 (Hartz 4). Sollte ich in Zukunft einen Vollzeitjob oder einen Teilzeitjob in der kombi mit einer geringfügigen Beschäftigung finden kürzt das Jobcenter die Leistungen von meinen Eltern oder wird dies verrechnet.

Ändert sich etwas?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Du bist 23 Jahre alt. Such dir einen Job von dem du leben kannst und zieh Zuhause aus!

  • savage
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    du solltest dir einen vollzeitjob suchen, wenn es dir möglich ist. und dann auf jeden fall zuhause ausziehen, damit deinen eltern wegen deines jobs nix abgezogen wird. mit 23 solltest du das schon hinkriegen.

  • vor 7 Jahren

    Findest du einen Job in Vollzeit, solltest du aber unbedingt gleichzeitig bei deinen Eltern ausziehen, da in einer Bedarfsgemeinschaft alle Einkünfte zusammengerechnet werden und dann würde bei deinen Eltern die Leistung gekürzt werden.

  • vor 7 Jahren

    Beweise?

    Lies die Einglierungsvereinbarung durch, da steht es drin!

    Oder geh (Zeit genug hast du ja) in die Bücherei und such dir Informationsmaterial über ALG2 raus.

    Finden wirst du, dass jeder Geldzufluss nach dem Zuflussprinzip dem Monat zugewiesen wird, in dem es einfloss. Wobei du bei Lohn/ gehalt/ Ausbildungsvergütung einen Freibetrag von 100 hast plus 20% vom Rest (bis 899€. Ab 900€ sind es nur noch 10% vom Rest). Du behieltest dein Lohn/ Gehalt/ Ausbildungsvergütung und euer bedarf (ihr seid eine BG, eine Bedarfsgemeinschaft) wird um den Rest gekürzt. Deine Eltern müssten sich dann von dir zurückholen, was ihnen vom "Amt" angerechnet wurde.

    Ausziehen: Ab 25 zahlt dir "das Amt" deine eigene Whg; bis dahin darfst du daheim bleiben. es sei denn, du finanzierst dich selbst.

    Und von wegen anrechnen und Freibetrag:

    Das gilt auch für GFB's (geringfügige Beschäftigungen, also Minijob, 450€-Job), nicht nur für Voll/ Teilzeitstellen.

    Und bei Gewinnen (Lotto, Versolungen, Gewinnspiele) gibts gar keinen FB. Da wird 100% angerechnet!

    Nachweisen musst du das sofort (Eingliederungsvereinbarung), sonst gibts ne Sanktion. Sprich ne Sperre. Beim Bedarf, Miete, krankenversicherung. 3 Monate keine Miete - Juchu... gehn wir campen, denn nun sind wir obdachlos.

    Beim Jobcenter gibts auch haufenweise Flyer, die du dir mitnehmen und lesen darfst. Dafür sind die da. Und da findest du auch die Infos. Die ihr übrigens bei Antragstellung erhalten habt. Aler lesen mus man schon selbst...

    Freibetrag: Deckt die monatlichen Unkosten ab. Also Fahrkosten, Waschkosten (Wäsche), Versorgung (Pausenbrot). Brauchst du mehr - dein Pech. Such dir also was, was du mit dem fahhrad erreichen kannst. Sonst bleibt dir unterm strich nixxxxx

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  • vor 7 Jahren

    Ja das Geld wird mit dem vom JC verrechnet. Aber mit 23 wird es auch Zeit selbständig zu werden und auszuziehen. Also such dir auf jeden Fall eine Vollzeittätigkeit und dann such dir deine eigene Wohnung. Solange wie du bei deinen Eltern wohnst und eine Vollzeittätigkeit hast, wirst du dich an den Haushaltskosten beteiligen müssen.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    jegliche Einnahmen die du hast oder bekommst - egal ob Teil oder Vollzeit - wird alles auf das Alg 2 draufgeschlagen, also verrechnet. Bekommst du z. B. aus nem Vollzeitjob 1000 €, bekommt ihr dann dementsprechend weniger oder gar kein Alg 2 mehr. Du bist "Inhalt" der Bedarfsgemeinschaft, und da wird jeglicher Geldzufluß auf das Alg 2 angerechnet. Egal ob ein kleiner Lottogewinn, der Lohn des Kindes wenn es arbeiten ist ..... .

  • vor 7 Jahren

    Ja es kann passieren das Sie dir das Geld kürzen

  • Ulli
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Du solltest einen Vollzeitjob finden und unabhängig von deinen Eltern werden. Glaube mir, das wird sich für dich lohnen, auch wenn es in der ersten Zeit ungewohnt sein wird. Nicht mehr diese dumme Rechnerei, keine Termine mehr bei der Arge, eigener Kühlschrank..................

    Bitte hau rein! Jetzt mit 23 kannst du noch die Kurve kriegen!!!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ein Beweis wäre, Du erkundigst Dich beim Arbeitsamt,

    meine Vermutung wäre ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gewertet

    und Dein Gehalt wird mit eingerechnet

    und...........

    SCHREI NICHT SO.

  • vor 7 Jahren

    KÖNNT IHR MIR BITTE MIT BEWEISEN ANTWORTEN

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