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Kneipenlärm aus der Nachbarschaft. Was tun?
Hallo, ich wohne auf dem Land und ca. 300 meter Luftlinie ist eine neue Kneipe entstanden die keine Genehmigung zum Außenbetrieb hat. Trotzdem stehen ständig Leute draussen, es ist wirklich Lärmintensiv und Gespräche mit dem Eigentümer fruchten überhaupt nicht.
Ich habe mich jetzt nochmal beim O-Amt erkundigt, die haben lt. eigener Aussage keine Handlungsweise (!!) und so bekam ich den Tipp nach 22 Uhr die Polizei anzurufen.
Wir haben zunächst den Lärmpegel gemessen und der liegt zw. 60-90 dB. Ziemlich laut also.
Dann fingen wir (mehrere Nachbarn) an die Polizei zu rufen, meistens erst nach 23 Uhr. Diese rückte in den letzten 4 Monaten ca. 50 mal an und sorgte für Ruhe, aber leider nicht dauerhaft. Teilweise kam die Polizei um 23 Uhr, um 1 Uhr und nachts um 3.
Die Polizei ist genervt, der Wirt und wir. Es geht so nicht weiter, denn wir wohnen in einem Neubaugebiet für Familien mit Kindern, die Gaststätte liegt hinten zu den Gärten, wo auch die meisten Kinderzimmer sind.
Was können wir tun?
11 Antworten
- ?Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Das O`amt kennt anscheinend nicht die Rechtslage ...
Die sollen dem Wirt mal eine Unterlassungsverfügung schicken .. ruhestörender Lärm und so , das muss natürlich mit Zeiten und Dezibel präzise gemacht werden ...
... und für den Fall, dass das nicht klappt , sollen die einen Entzug der Schanklizenz ( Gaststätten konzession .. ) androhen ..
Rechtlich alles kein Problem ....
- Mii🐼Lv 7vor 7 Jahren
In ca. 200 m Entfernung von uns ist eine Gastwirtschaft .
Das ist also bei uns noch dichter dran als bei dir.
Um schlimmsten finde ich die Hochzeiten, wenn einige Gäste meinen, dass sie nachts Feuerwerkskörper zünden müssen.
Das nervt richtig.
Aber den Kindern ist es doch in der Regel völlig egal. Ich bin und war die einzige in meiner Familie, die einen leichten Schlaf hat.
Wenn nur Leute draußen stehen und quatschen , kann der Wirt doch nicht wirklich etwas dafür, solange er draußen keine Musik anstellt, oder Gartenpartys veranstaltet.
Die Raucher mussen doch meistens nach draußen gehen um eine zu rauchen und dabei quatschen sie schon mal.
Mich stören nur die Autos und vor allem Motorräder der Gäste und die Feuerwerkskörper,
Motorräder kann man leider ja nicht verbieten und die Feuerwerkskörper zünden sie ja zum Glück meistens nicht so lange.
Vielleicht sollte ihr mal überlegen, ob ihr euch dort etwas zu sehr reingesteigert habt.
- Mr. MarlboroLv 6vor 7 Jahren
Die Leute stehen draußen, weil sie in der Gaststätte nicht Rauchen dürfen.
- whyskyhighLv 7vor 7 Jahren
einen abend gehen so 21 uhr 50 kinder hin
dann sind die ruhig wegen peinlich in der kneipte
kinder alle in schlafanzug tun
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- vor 7 Jahren
Was müsste geändert werden, damit es draußen ruhiger wird ?
Außer, dass die Kneipe geschlossen wird
und außer, dass der Wirt seine Gäste einsperrt ?
Was genau ist so laut zu hören ?
- UlliLv 7vor 7 Jahren
Ich habe ein Urteil gefunden, allerdings ein ziemlich schwammiges:
LG Nürnberg
1.02.2000
AZ.: 13 S 5083/99
Der Betreiber eines Lokals kann für den von seinen Gästen ausgehenden Lärm verantwortlich sein (einschließlich Motorgeräusche beim Wegfahren). Die Gaststätten-Erlaubnis entbindet nicht von der Beachtung des Lärmschutzes. Bei der Wertung des Lärms als "wesentlich" ist auf den verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen.
- Bingi 7Lv 7vor 7 Jahren
genau > entweder umziehen oder eben so weitermachen wie bisher, die Stadt muss da ein Machtwort sprechen - der Wirt, braucht das Geld und jetzt kommt ja noch Fußball, da haben die noch Sondergenehmigungen.
- HabuLv 7vor 7 Jahren
Das Ordnungsamt ist dafür zuständig und wenn sich die Mitarbeiter weigern ,
dagegen vor zu gehen , dann würde ich gegen dieser Mitarbeiter vor Gericht
Klage einreichen. Dann werden die so schnell aus ihrem Amt entfernt und die
neuen werden sich dann sich besser um ihre Aufgaben kümmern .
- Anonymvor 7 Jahren
Die Kneipe ist eine Erfindung eines uns heute unbekannten Alkoholikers, der auf die Idee kam nicht mehr alleine trinken zu wollen. Da er nicht genug Geld besaß um selbst eine Kneipe zu gründen.