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ist das überhaupt rechtens ?
Hallo ich wollte mal fragen wie dass so rechtlich aussieht
meine Freundin hatt 2 Jahre lang gearbeitet und ihr Arbeitsvertrag läuft am 31.05.14 aus (paar tage noch)
jetzt hatt sie ALG 1 für den Zeitraum beantragt in dem sie nicht arbeitet
es war so dass meine freundin ihren Lohn immer im Folgemonat erhalten hatt
jetzt kahm ein Brief vom Amt wo drinne steht
"Das Einkommen fließt nach den hier vorliegenden Unterlagen jeweils im Folgemonat zu,
Bitte beachten Sie, dass aus dem oben Genaannten Gründen in 06/2014 weder an Sie noch an den Vermieter Leistungszahlungen erfolgen können."
Das würde ja heißen dass meine Freundin 1 Monat in dem sie Arbeitslos gemeldet ist aus eigener Tasche finanzieren müsste
darf die Agentur für Arbeit dass so einfach ?
6 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
ALG1 wird ohne Ausnahme bezahlt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn deine Angaben so stimmen, wie sie hier beschrieben sind, darf die Zahlung nicht verweigert werden.
Der Zusatz >>"Das Einkommen fließt nach den hier vorliegenden Unterlagen jeweils im Folgemonat zu,
Bitte beachten Sie, dass aus dem oben Genaannten Gründen in 06/2014 weder an Sie noch an den Vermieter Leistungszahlungen erfolgen können."<<
bezieht wohl auf einen Antrag zum ALG2. dort wäre es korrekt, dass keine Zahlung für 06/2014 erfolgt, weil in diesem Monat noch Gehaltszahlungen zufließen.
- AnPaLv 5vor 7 Jahren
wenn deine Freundin ab 1.6. arbeitslos ist müsste sie jetzt bereits den Alg 1-Antrag fertig ausgefüllt beim Amt haben. So wie du den Fall hier schilderst, fällt sie auch ins Alg 1. Deine Freundin bekommt auf deutsch im Juni ihr Gehalt/Lohn vom Mai normal gezahlt, und Ende Juni dann das Alg 1. SOFERN sie natürlich den Antrag ordnungsgemäß abgegeben hat. Was du meinst bezieht sich auf Alg 2. Wenn deine Freundin tatsächlich ins Hartz fallen würde (wovon ich in dem Fall aber nicht ausgehe) ist es tatsächlich so, das sie im Monat Juni nichts vom Amt bekommen würde da sie ja noch Geldzufluß hat. Und da spielt es keine Rolle aus welchem Monat oder Jahr dieses Geld zufließt.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Es gibt Gesetze, die die befolgen. Ist ja auch logisch, weil deine Freundin ihr Gehalt für Mai erst im Juni bekommt. Ergo gibt es ALG erst im Juli. Neu war mir, dass bei ALG irgendwelche Zahlungen an den Vermieter gehen.
- Nasenbaer 2708Lv 6vor 7 Jahren
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- Anonymvor 7 Jahren
Also, wenn ich das so richtig verstanden habe:
Arbeitsverhältnis endet Ende Mai.
Gehalt wurde immer im Folgemonat für den abgearbeiteten Monat ausbezahlt.
Somit bekommt deine Freundin im Juni noch Gehalt für Mai, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr weitergeführt wird.
Sie hat zwar den ALG I - Antrag abgegeben und der wurde ihr auch bewilligt.
Nur, da sie im Juni noch Geld aus der EX-Arbeit bekommt, ist sie für den Monat Juni quasi abgedeckt und muss ihre Wohnung und ihren Lebensunterhalt dann mit dem Geld bestreiten.
Denn das geht nicht: Gehalt von der Ex-Arbeit PLUS ALG I.
Das ist schon so richtig, wie es der Jobcenter geschrieben hat.
Ende Juni wird sie dann vom Jobcenter ihr ALG I bekommen und der Vermieter (insofern so ausgemacht) dann die Miete usw.
Dieses ALG I ist dann für den Monat Juli.
Und ich sage, dass dies so rechtens ist.
Wenn du arbeitest, kriegst du erst HERNACH dein Geld.
Beziehst du ALG I oder ALG II bekommst du das Geld IM VORAUS.
DR sind mir egal.
Inanna
- Anonymvor 7 Jahren
Ich erkläre es mal einfacher:
Die Hilfe vom Amt wird vorraus gezahlt. also am Fr für den Juni.
Da sie im Juni nicht bedürftig ist,da ja noch ein Einkommen vorhanden ist-zahlt das Amt erstmal nicht.
Klar, der Lohn kommt erst 10th? oder so, wirst mit dem Vermieter reden müssen,auch mit den Stadtwerken.
Ab 7/14 bekommt sie Geld,und da wird auch die Differenz nachgezahlt.
Theoretisch kann sie die Ausgleichszahlung mitte des Monats beantragen-aber mal ehrlich-geht auch nicht schneller.
Ergänzung:
wie hat sie denn den 1th Monat in der Beschäftigung überbrückt??
Kann es sein, daß da schonmal das Amt geholfen /die Überbrückung gezahlt hat??