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Birgit
Lv 4
Birgit fragte in GesundheitSonstiges - Gesundheit · vor 7 Jahren

Wie sind 50% oder 70% Behinderung definiert?

Ich wollte mich für eine Freundin informieren, ob sie einen Behindertenpaß bekommen kann, weil man sie beim Antrag einer Seniorenkarte der Bahn danach gefragt hat. Auf der HP des Sozialministeriums steht, daß Anträge unter 50% abgewiesen werden. Aber es steht nirgends, was 50% heißt - sie geht seit 4 Jahren schmerzhaft auf Krücken und ist sehr eingeschränkt.

Wenn sie damit unter 50% läge, würde ich ihr gar nicht raten, überhaupt einen Antrag zu stellen.

Update:

@K Hauser

Draußen braucht sie immer Krücken. alle paar Wochen probiert sie es mit einer Krücke an die nächste Ecke, hat dann aber mehr Schmerzen im "gesunden" Knie wegen der Fehlbelastung. In der Wohnung nimmt sie weder Bandage noch Krücken, weil sie sich überall anhalten und hinsetzen kann.

Update 2:

@geronimo

Siehst du, genau das will ich ihr ersparen. Wenn man nur unter ständigen Schmerzen geht, sehr viel nicht mehr machen kann und auf Hilfe im Haushalt angewiesen ist, kein Urlaub, kein Museum, nicht lange sitzen und stehen usw....dann soll sie einen Behörden-Arztmarathon machen und - Fall Bandscheiben mit 30% - erfahren, daß sie möglicherweise "nicht behindert genug ist", weil sie sich selbst waschen und aufs WC gehen kann.

Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sieht man nicht im MRT.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Ganz einfach :

    Beantrage beim zuständigen Amt (in Rheinland Pfalz das Versorgungsamt) einen Behindertenausweis. Beim Antrag lege ein ärztliches Attest dazu, welches die Art der Behinderung angibt.

    Dann harre der Dinge, die da kommen, nämlich der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Entweder wirst du dorthin bestellt oder die nennen einen Termin zu dem sie angefahren kommen. Dann führe man vor, wie stark man behindert ist. Der MDK fertigt ein Gutachten an mit dem Grad der Behinderung, wie der Gutachter meint. Dieses Gutachten wird dem Amt und der beurteilten Person zugeschickt. Das Amt stellt dann einen Behindertenausweis aus. Wem das Gutachten nicht passt, kann widersprechen, wie steht im Gutachten.

    Statt MDK kann auch die Berufsgenossenschaft kommen oder sonst wer zum Begutsachten.

  • vor 7 Jahren

    Rate deiner Freundin auf jedem Fall Mitglied beim VDK zu werden. Das ist nicht teuer und die sind echt die Besten um Ansprüche durch zu bekommen. Das man bei Astma oder Diabetis 50 Prozent bekommt ist blödsinn. Das Hauptproblem ist das es keine genausten Vorgaben gibt. 50 Prozent sind dir sicher wenn z. B. 2 Finger fehlen, 2 Zehen etc. 70 Prozent wenn ein Körperteil fehlt...

    Nur weil jemand älter und gehbehindert ist, heißt das nicht das er einen Anspruch hat. Ich selbst bin 48 und habe eine Hyphophsenerkrankung (rechtes Auge fast blind wegen Tumor der drauf drückte) und daraus resultierende Probleme und bekam 30 Prozent, obwohl ich im Alltag und in meinem Job stark eingeschränkt bin durch die Erkrankung.

    Eine Bekannte hat das gleiche, die bekam 50 Prozent. Deswegen hänge ich jetzt mit dem VDK dran.

    Empfehle deiner Bekannten zum Arzt zu gehen, der leitet alles weitere ein.

  • vor 7 Jahren

    Das sollte sie mit ihrem Arzt besprechen.Denn dieser muß einen Bericht an die zuständige Stelle,Das Versogungsamt,schicken.Dort wird dann an Hand von Vorgaben der Behindertengrad ermittelt.Meine Frau,zum Beispiel,hatte schon mehrere Bandscheibenvorfälle und hat darauf 30% erhalten.

  • vor 7 Jahren

    Am besten, Du erkundigst Dich beim Versorgungsamt. Dort kann man auch den Antrag auf Schwerbehindertenausweise bzw. Anerkennung stellen (nach ärztlichen Untersuchungen).

    PS: VDK ist ein guter Rat, die haben meiner Mutter auch bei der Anerkennung geholfen.

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  • Birgit
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    Kann man eine Frage nicht mehr verlängern? Die Büroklammer oben erlaubt nur Hinzufügungen!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das wird gewürfelt...!

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