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Habe Minijob und möchte Nebengewerbe anmelden?
Hallo Zusammen,
seit der Geburt meines Sohnes arbeite ich auf 450,- € Basis.
Bin nicht mehr in Elternzeit.
Nun habe ich Interesse eine Beraterin für Putzmittel zu werden.
Weiß jemand, weil es ja die Einkommensgrenzen beim Nebengewerbe gibt, wie mein Minijob angerechnet wird?
Muss ich mich dann selbst Kranken- bzw. Rentenversichern?
Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir helfen.
Bin für jede Antwort dankbar.
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Selbständige unterliegen mit ihrem Einkommen der Einkommensteuer. Der Minijob wird darauf aber nicht angerechnet. Er bleibt weiterhin Abgabenfrei für den Arbeitnehmer.
Ein Nebengewerbe unterliegt keiner Einkommensgrenze! Da liegen dir falsche Informationen vor.
Wenn du selbständig bist, musst du dich nicht Rentenversichern. Die Krankenversicherung ist aber Pflicht.
Dass du dich privat versichern musst, ist jedoch falsch. Du kannst dich in jeder bekannten gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversichern.
- vor 7 Jahren
Infos, kurz gefasst:
- Als freiberufliche Beraterin für Putzmittel brauchst Du einen Gewerbeschein (ca. 20€) Gewerbeamt Deiner Stadt oder Du bist freischaffend ... wie Anwälte, Steuerberater usw. Da musst Du nur zum Finanzamt .... nicht zum Gewerbeamt. Und es kostet nichts.
- WICHTIGER Hinweis: Überlege Dir gut, welche Branche Du beim Gewerbeamt angibst (Wenn Du zum Gewerbeamt gehst) . Am besten freischaffende Beraterin (falls es sowas gibt). Das Gewerbeamt, gibt dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer (oder Handwerkskammer) und der entsprechenden Berufsgenossenschaft Bescheid und informiert sie über Deine Selbständigkeit. - Verkauf > gehört zur Berufsgenossenschaft Einzelhandel > da bist VERPFLICHTET Mitglied zu sein. Wahrscheinlich wirst Du vom Beitrag befreit .. aber der Trick der Berufsgenossenschaft ist, dass sie sich Zeit lassen, Dir ein erstes Schreiben zu schicken und Du sozusagen erst ab da eine Befreiung beantragen kannst. Dann bezahlst Du rückwirkend für z.B. zwei Monate den vollen Beitrag.Also versuche .... freischaffend ..... da musst Du lediglich zum Finanzamt ... noch nicht einmal zum Gewerbeamt.
- Was Krankenkasse betrifft. Wie bist Du bisher versichert? Bei Deinem Mann? Wenn ja, brauchst Du Dich nicht selbst zu versichern .... es gibt da eine Klausel bei der Krankenkasse. Wenn Deine Arbeit geringfügig ist (also der Hauptteil eine andere Arbeit ist ... dann wird für die Krankenkasse das zugrunde gelegt, was der größere Anteil ist. Der andere Teil wird nicht berechnet.) Müsstest Du vielleicht noch mal googeln.
Ich schätze, die Firma, für die Du Beraterin sein willst ... weiß das besser und kennt den richtigen Weg.. Warum hätte sie dann nicht ansonsten gesagt, Verkäufer. Also frag vielleicht noch mal in dieser Firma nach.
So, das war's so auf die Schnelle.
Viel Glück
- ?Lv 6vor 7 Jahren
als Selbstständiger , auch als Kleinstunternehmer, mußt du ein Gewerbe anmelden, und dann eine Steuererklärung abgeben, in dieser muß man dann alle Einkünfte angeben
eine Bekannte hat so gearbeitet und mußte sich privat versichern
um sicher zu sein, kannst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen
die Kassen haben relativ hohe Beiträge für freiwillig versicherte ( was du dann wärst )
günstiger sind die Einstiegertarife bei den Privaten Krankenkassen ( aber da muß man aufpassen und genau lesen, was darin versichert ist und was nicht )