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Warum bestreitet die Bundeswehr pemanent, dass es geschädigte Radarsoldaten gibt? Warum wird nur ein geringer Teil anerkannt?
Die Bundesregierung hat mit allen Fraktionen sich für eine Anerkennung bei Phase 1 ausgesprochen.
Die Landesversorgungsämter wollen diese Entscheidung nicht umsetzen!
Wo bleibt die Fürsorgepflicht der Bundeswehr und die Handlungsweise nach dem geleisteten Eid der
Verwaltungsbeamten?
11 Antworten
- Anonymvor 7 Jahren
Die Radargeschädigten gab es nur bei der NVA.
- Anonymvor 7 Jahren
weil dann merkel eine entschädigung an die soldaten zahlen müsste und weniger geld für ihre bänkerkollegen übrig bleibt.
- vor 7 Jahren
Wenn man sieht, wie die US-Army mit ihren Veteranen umgeht, die als Obdachlose durch die Grossstädte dieser Supermacht herumirren, wundert einen das hier auch nicht weiter.
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- BerniLv 7vor 7 Jahren
Jede grössere "Firma" in Deutschland hat bisher noch immer bestritten, dass Arbeiter durch ihre Tätigkeit (z.B. mit gefährlichen Stoffen) dadurch gesundheitlich geschädigt wurden. Ein Beispiel ist Boehringer in Hamburg.
Es rechnet sich für diese Firmen. Die Betroffenen müssen Gutachten einholen lassen und Jahre bzw. jahrzehntelang klagen bis sie ein Urteil bekommen. Viele sterben darüber weg. Mehr können solche "Leugner" doch garnicht verdienen !
Es ist eine menschliche Schweinebande.
- minischwesterLv 6vor 7 Jahren
Die Kosten! Das ist im Verteidigungshaushalt nicht einkalkuliert. Und es kommen ja die Betroffenen aus der NVA dazu, die das gleiche Problem hatten/haben. Als Rechtsnachfolger hat die Bundeswehr auch für diese Menschen Sorge zu tragen. Das ganze ist einfach ein Rechenexempel; menschenverachtend, aber aus Sicht der Bundeswehr nachvollziehbar. Auch bei "Ärztepflusch" u.ä. wird von Versicherungen gern die Hinhaltetaktik angewandt in der Hoffnung, daß, wenn man lange genug verzögert, das Problem einfach wegstirbt.
- Anonymvor 7 Jahren
Besser verstrahlt...
als erschossen...!!
- Anonymvor 7 Jahren
Ich war auf einem Kriegsschiff der Bundesmarine.
Wenn dort der große 3-D-Radar angeschaltet wurde,
wurde permanent davor gewarnt, sich im Strahlungsbereich aufzuhalten.
Es geht jetzt also darum, festzustellen, wer sich auf Befehl der Vorgesetzten hin im Strahlungsbereich eines Radars aufhalten mußte, und nicht darum, ob er solche Schäden aus eigenem Leichtsinn infolge Nichtbefolgung von Befehlen davon getragen hat.
- pikasLv 7vor 7 Jahren
Bin ich nicht so informiert.
Man kann nicht jedes Risiko im Leben absichern/entschädigen, auch nicht bei Staatsbediensteten.
Dann müßte man ja auch Nichtraucher entschädigen, die an Lungenkrebs sterben, weil sie in ihren
Amtsstuben jahrzehntelang dem Qualm der rauchenden Kollegen ausgesetzt waren..