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Arge: Fragebogen zur Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft bei WG. Was soll man da ausfüllen?
Situation: Ich Azubi in Wg mit Klassenkammeraden(ebenfalls Azubi)
Hatte bis Januar Wohngeld und Kindergeld. Da ich im Januar 25. wurde bekomme ich seitdem kein Kindergeld mehr.
Also Dachte ich mir ich stelle einen erhöhungsantrag für das Wohngeld
-weil ich akut zu wenig Geld habe -.
Der wurde jetzt jedoch abgelehnt ich soll mir doch bitte einen "Antrag auf Zuschuss zu den Ungedeckten Angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" vom Jobcenter besorgen.
Bekommen habe ich einen riesen Satz anf Formularen für dei Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II.
Darunter auch die Anlage " Arbeitshilfe/ Fragebogen zur Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft"
Hier sind jetzt lauter Fragen wie "Beziehung seit:" "Wie Lange Leben sie zusammen" und halt so Beziehungsspezifische andere Fragen.
So die Hauptfrage!? Was soll ich da als WG Mitglied bitte ausfüllen?
Jeder macht in der WG sein eigenes ding. Ab und zu Wird mal zusammen Fern gesehen oder gekocht/gegessen aber das wars dann auch schon.
Eine Anlage "VE" zur Prüfung, ob eine Verantwortungs- un Einstehengemeinschaft vorliegt habe ich auch bekommen.
Hab da wie auch zuvor schon beim Wohngeld reingeschrieben das es sich um eine WG handelt in der weder Finanzen noch Sonstiges geteilt wird und das ich mit den WG Mitglieder nicht Verwandt bin.
3 Antworten
- ԩᴾԬLv 5vor 7 Jahren
es genügt, wenn du das formlos erklärst.
du musst nicht beweisen, dass du da keine eheähnliche partnerschaft hast. deshalb kannst du das formular auch weglassen. und ich würde dir nicht raten, deines mitbewohners kontoauszüge vorzuweisen. dazu besteht ja nun wahrlich keine notwendigkeit.
dass die dich mit papier zumüllen ist methode,
gib nicht auf, wenn du hilfe brauchst.
übrigens kannst du auch dort vor ort die formulare mit den sachbearbeitern ausfüllen.
das ist deren arbeit
die müssten es verstehen…
wie die realitäten ins formular zu quetschen sind.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Mache auf einem gesonderten Bogen schriftlich klar,
dass Ihr kein Paar seid, sondern, dass Du Mitglied
einer Wohngemeinschaft bist...
Hilfreich wäre es, wenn Du Deine bisherigen
Miet-Überweisungen vorlegen kannst.
Ebenso die Deines Deines Mit-Bewohners.
Außer dieser Überweisungen kann alles auf den Aufzügen
geschwärzt sein.
Dein Kollege braucht also keine Befürchtungen zu haben,
denn es geht nur darum, dass Ihr die Miete halbiert habt.
Gleiches gilt für die Strom-Rechnung.
Sehe zu, dass in der Küche (Kühlschrank beispielsweise)
ersichtlich ist, dass jeder seinen Bereich hat. Vielleicht sogar
mit Namen versehen (also die Fächer). Selbiges gilt für
das Badezimmer.
Und erwähne auf keinen Fall, dass Ihr, auch wenn es nur
hin und wieder ist, dass Ihr zusammen esst! Ein Vollidiot
beim Amt könnte Euch sonst irgendetwas unterstellen.
Ihr dürft also nichts gemeinsames in der Wohnung haben,
trennt alles sichtbar, auch Kleinigkeiten wie CDs, DVDs und
so etwas.
Am besten wäre es sogar, wenn Ihr zwei Fernseher hättet.
Damit Du aber völlig auf der sicheren Seite bist,
versuche herauszubekommen, ob es in Eurem
Ort eine entsprechende Hilfe gibt. Diakonie,
Caritas oder ähnliche Institutionen...
Die helfen Dir auch beim Ausfüllen dieser Antrags-Litanei,
die eher Papier-Verschwendung als als irgendeinen
sozialen Sinn ergibt......
@Pavla
Dass das mit den Kontoauszügen sehr, sehr grenzwertig ist,
darüber sind wir uns völlig einig...
Aber glaube mir, dass, wenn er einen sturen Sachbearbeiter
erwischt, der ein pingeliger Fachidiot ist, wäre es besser, wenn er diese vorzeigen kann.
Dass das Stress in der Gemeinschaft geben kann, ist solchen
Typen völlig egal...
Ähnliches habe ich auch schon erlebt.
Während es zu früherer Zeit problemlos ging,
musste beim neuen Sachbearbeiter jeder Pups
belegt werden...
Natürlich drücke ich dem Fragesteller die Daumen,
dass ihm solch ein Korinthenkacker erspart bleibt......
- Anonymvor 7 Jahren
Da wurde dir wohl das falsche Formular gegeben. Frag mal nach!