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Schreiben vom Arbeitsamt. Ist das so korrekt?
Ich hatte am 11.3 einen Termin beim Arbeitsamt. Konnte nicht dahin weil ich Krank war (starkes Husten und Grippe).
War beim Arzt und habe auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung bekommen welches ich dem Amt auch vorgelegt habe. Antwort darauf:
Im Krankheitsfall ist ein Attest vorzulegen, welches Bettlägerigkeit oder akute Infektionsgefahr bescheiningt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung alleine, ist nicht ausreichen als wichtiger Grund für ein Terminversäumnis.
Ist das so korrekt?
Haben die das Recht sowas zu sagen. Wenn ich Krank und der Arzt sowas feststellt und mich Krankschreibt können die doch nicht sowas sagen bzw. verlangen.
Es steht im Schreiben noch das die Leistungen vorläufig eingestellt wurden sind.
Brauche drigend hilfe, ich finde das nicht in Ordnung.
13 Antworten
- Anonymvor 7 JahrenBeste Antwort
Ich glaube kein Wort.
Heute ist der 13.3., am 11.3. warst du beim Arzt, hast die AU-Bescheinigung beim Amt eingereicht (persönlich hingebracht das sie so schnell da war oder wie?) und heute hast du schon ein Schreiben vom Amt in der Post? Unmöglich!
- TifiLv 7vor 7 Jahren
? Ist eine AU kein Attest ?
Aber wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist, sollte die Behörde eigentlich Ruhe geben.
Hast du den Termin da denn abgesagt - wo du krank warst ?
Die haben an dem Tag dort auf dich gewartet ...
Mal angerufen, um zu sagen "Heute geht nicht ? "
Antworte auf den Bescheid, bitte um Überprüfung und leg, wenn es zu keiner Klärung kommt, schriftlich Widerspruch ein ( der hat im Regelfall zwar keine aufschiebende Wirkung. aber macht sich gut vor dem Sozialgericht )
Möglicherweise ist deine AU später eingetroffen ( hast du den Postweg gewählt ?) als der Bescheid der Sanktion..
Es soll auch SachbearbeiterInnen geben, die gehen nach "Aktenlage vor..
Was die nicht wissen, dürfen die auch nicht oder sollen..
Sieht aus wie einseitge und kaum dynamische Kommunikation zwischen Behörde und Leistungsempfänger ...
@ All
Nehmen wir mal nen gebrochenen Arm
Einkaufen geht - aber mehr als 3 Stunden malochen nicht !
Und wenn man arbeitsunfähig geschrieben ist - Leute, das soll schon schützen - macht der Doc doch nicht aus reiner Freude ?
Verwechselt ihr das mit Hausarrest ?
@ Janet
Muss man den Schädel erst kaputt bei der Behörde zur Schau stellen ??
Beweislastumkehr ??
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Das ist korrekt. Ein Gang zum Arbeitsamt kann man wohl kaum als Arbeit bezeichnen. Daher ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Unsinn. Ausserdem stimmen die Daten nicht.
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- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Husten und Grippe mögen vielleicht ausreichen, von deinem wohlwollenden Doc eine AU zu bekommen, doch das hätte dich nicht daran gehindert, den Termin beim Arbeitsamt wahrzunehmen. Wahrscheinlich hast du ähnliche Mätzchen schon einmal versucht, denn eine vorläufige Einstellung der Leistung rechtfertigt das nicht, sondern nur eine Kürzung..
- Lisa PLv 7vor 7 Jahren
Ich habe keine Ahnung, ob das korrekt ist, aber es gibt sicher Krankheiten z. Bsp. einen gebrochenen Arm, mit dem man zwar Arbeitsunfähig geschrieben werden kann, einem Termin beim Arbeitsamt aber nichts im Wege stehen würde.
Von daher fände ich das mit dem Attest schon sinnig.
@ Janet: Du warst schneller *lach* Aber auch mit dem rechten Arm ginge es. ;-)
- vor 7 Jahren
Das hab ich letztens in irgendeinem Zusammenhang im Radio gehört. Da war es genauso, wie du es beschreibst: Arbeitsunfähigkeitszeugnis reicht nicht, man muss ein Attest vorlegen, das belegt, das man nicht fähig ist, zum Amt zu gehen. Ich würde es so verstehen, das man z. B. mit einer gebrochenen Hand durchaus zum Amt gehen kann, da eine gebrochene Hand ja weder beim Gehen, noch beim Sprechen hinderlich ist. MIt Grippe gehts allerdings nicht.
- ?Lv 6vor 7 Jahren
Wenn das Arbeitsamt so reagiert, hast du sowas nicht zum erstenmal serviert.
Wenn sie jetzt nach einen Attest fragen warst du schön öffter mit solchen " Krankheiten" verhindert. Das einzige was du jetzt noch machen kannst ist das Attest beibringen.
- Janet MLv 7vor 7 Jahren
Das ist schon so korrekt.
Du solltest ja beim Jobcenter nur vorstellig werden, nicht dort arbeiten.
Zum Einkaufen bist du doch auch rausgegangen???
Ist schon ein Unterschied, ob man sich den linken Arm gebrochen hat, oder bettlägerig krank ist. Was spricht dagegen, hinzugehen?
Schon, um Ärger zu vermeiden.
Liees auch mal hier:
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/kan...
@Lisa
:-DD das sollte ja das Beispiel nur nochmal verdeutlichen ;-)
Manche gehen fast tot noch zur Arbeit, andere schaffen es nichtmal mit Husten bis zum Amt!
@Tifi
Er soll ja auch nicht arbeiten, er kann doch aber einen Termin beim Amt wahrnehmen!
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Richtig ist, dass als Entschuldigung für das Versäumen des Termins eine * einfache * Krankschreibung nicht ausreicht .
Für fehlerhaft halte ich es hingegen, dass die Leistungen eingestellt werden sollen ...
und ich kann das eigentlich nicht glauben.
Denn die übliche Reaktion dürfte eine Sanktion sein, und das bedeutet :
Eine Kürzung des Regelsatzes um 10..oder 20...oder 30 % ...;
aber keine Einstellung der Leistungen .
Oder bist Du £Wiederholungstäter ... ?