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Gehaltsabrechnung BWR.....?
Hallo,
Ich bereite mich gerade auf meine Abiprüfungen und bin auf folgende Aufgabe gestoßen:
[...]Nach intensiven Personalgesprächen entscheidet sich die Personalleitung für Herrn Pfiffig. Er ist 30 Jahre alt, verheiratet und hat 2 Kinder. Er erhält einen Stundenlohn von 16,50 € und arbeitet 8 Stunden täglich. Besteuert wird er nach der Steuerklasse IV. Herr Pfiffig wohnt in Mittweida.
Berechnen Sie den monatlichen Nettolohn bei 22 Arbeitstagen. Die zu zahlende Lohnsteuer beträgt 441,00 €.
Bei der Berechnung sind folgende Beitragssätze zu berücksichtigen:
Pflegeversicherung: 1,95 %
(in Sachsen zahlt der Arbeitgeber 0,475 % und der
Arbeitnehmer 1,475 % + 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)
[...]
Soli, RV, UV und KrankenVersicherung hab ich mal weggelassen, weil mir die Angaben dazu klar sind, aber bei der Angabe zur Pflegeversicherung weiß ich nicht genau welchen %-Satz ich ansetzen soll. Ist die Pflegeversicherung 1,95% vom Bruttogehalt (bzw. Vom steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen) oder 1,475%? Die Angaben in der Klammer irritieren mich irgendwie.....
Dankeschön!!!!
2 Antworten
- ?Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Ist doch logisch : Der gesamte Beitragssatz ist 1,95 % ..
und davon muss der AN 1,475 bezahlen ...( gerechnet vom Brutto ... )
also musst du diesen Betrag abziehen, wenn es um die Ermittlung des Netto geht ....
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Die Pflegeversicherung teilen sich der AG und der AN je zur Hälfte. Nur in Sachsen zahlt der AN einen höheren Anteil als der AG. 1,475% wäre richtig (obwohl dies alte Angaben sind).