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Hat mein Vermieter versuchten Hausfriedensbruch begangen?

Meinem Vermieter gehört ein Wohnungsverwaltungsunternehmen und somit mehrere Häuser. Das in dem ich wohne, ist seiner Ansicht nach ein Apartmenthaus, in dem das deutsche Mietrecht nicht vollumfänglich gilt. Weil es halt nur Apartments, und keine Wohnungen enthält. (Die Küche ist winzig klein und ausser vor dem Klo gibt es in der Wohnung keine Türen. Das ist dann wohl ein Apartment?) Das zeigt sich z.B. darin, dass er einigen Verlagen hier in der Stadt verboten hat, ihre Prospekte, Stadtteilzeitungen usw. zuzustellen. Ohne Witz, der masst sich an, zu entscheiden, welche Art Post seine Mieter bekommen dürfen.

Momentan möchte er meine Balkontüre und das Wohnzimmerfenster vermessen lassen, weil er es diesen Monat noch auswechseln will. Mir ist schon klar, worauf das hinausläuft: Auf eine Mieterhöhung wegen angeblicher Modernisierung. Allerdings gibt es jetzt schon doppelverglaste Fenster, also viel moderner kann es eigentlich nicht werden.

Diesen Besuch zum Vermessen hatte er mir per Brief ungefähr 48 Stunden vorher angekündigt. Für den Fall dass ich nicht da sei, wollte er gerne mit seinem Zweitschlüssel (den er meiner Meinung nach gar nicht haben dürfte) in die Wohnung kommen, damit der Handwerker arbeiten könne.

Ich schrieb ihm daraufhin einen Brief, dass ich das ablehne, weil ich keine neue Türe/Fenster brauche, es noch Winter und zu kalt für solche Arbeiten ist, ich keine Lust auf Lärm und Dreck in der Wohnung habe und steckte es ihm in seinen Bürobriefkasten. Daraufhin bin ich schnell zum Baumarkt und habe ein neues Schloss gekauft, welches ich in meine Wohnungs/Apartment-Türe eingebaut habe.

2 Tage später habe ich nun einen Brief, in dem der Vermieter rumnölt, dass ich nicht da war und ich jetzt bei einem neuen Vermessungstermin Extrakosten zu bezahlen hätte, weil er ja mit seinem Zweitschlüssel nicht in die Wohnung gekommen ist. Merke, es bestand kein Notfall und ich hatte ihm auch nicht erlaubt, in die Wohnung zu gehen mit seinem Zweitschlüssel. Den er wie gesagt doch meiner Ansicht nach gar nicht haben dürfte.

Meine Frage wäre jetzt, ob er in seinem Brief zugegeben hat, versuchten Hausfriedensbruch begangen zu haben. Denn dass der Schlüssel nicht passte, konnte er ja nur wissen, weil er versucht hatte, ihn ins Schloss zu stecken. Neben ihm stand vermutlich ein Handwerker, der vielleicht bezeugen könnte, dass das passiert ist.

Da ich gerne meine Ruhe habe, würde ich gerne, wenn das möglich ist, durch einen Hinweis auf evtl. begangenen versuchten Hausfriedensbruch, den Vermieter kalt stellen. Soll er von mir aus alles umbauen wie er Bock hat. Aber bitte erst nachdem ich - irgendwann - ausgezogen bin.

Was denkt ihr, könnte das gehen? Ich will ihn nicht unbedingt anzeigen, obwohl eigentlich doch (andere Sache: die Kaution musste ich in einer Summe bar bezahlen-verstösst gegen das BGB) aber es ist mir zu lästig. Wollte nur gerne fragen, ob ein paar markige Worte mit juristisch klingendem Tonfall da helfen könnten, den Herrn ein bisschen ruhiger zu bekommen.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Einen juristischen "Tonfall" kann ich dir leider nicht bieten, aber du könntest dich doch bei einem Mieterverein oder Mieterschutzbund informieren.

  • vor 7 Jahren

    natürlich ist es versuchter Hausfriedensbruch!

    und ob man es jetzt Wohnung, Apartment, Kuhstall oder wohnklo nennt.... der vermieter hat kein recht sich unerlaubt zugang zu verschaffen! nur solltest du was das tauschen von fenstern und Türen angeht dich professionell beraten lassen nicht das er dir später ans bein pinkeln kann!

  • vor 7 Jahren

    Nach § 555d BGB hat der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden. Was dazu gehört findet man in § 555b BGB.

    Der Vermieter darf keinen weiteren Schlüssel der vermieteten Wohnung besitzen.

    Möchte der Vermieter nach § 559 BGB die Miete erhöhen, muss er min. 3 Monate vor Baubeginn diesen ankündigen.

    Welche Strafe sollte der VM wegen eines Versuches erhalten?

    Mit "klingendem Tonfall" holt man niemanden hinter dem Ofen hervor. Es zählen Fakten und Konsequenzen, alles andere ist Kindergarten.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Sandra
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    schreibe ihm einen Brief. Weise ihn darauf hin, dass er überhaupt kein Recht auf einen Zweitschlüssel hat. Das er erst recht kein Recht darauf hat, deine Wohnung in deiner Abwesenheit zu betreten, auch nicht wenn er das ankündigt! Und das du dir im Wiederholungsfalle rechtliche Schritte vorbehälst!

    Was die Zusatzkosten betrifft, er hat kein Recht dazu Kosten von dir zu verlangen, nur weil du den 1. Termin nicht einhalten konntest. ER muss mit dir den Termin vorher abstimmen, wenn er eigenmächtig einen Termin festsetzt, ohne diesen mit dir abzustimmen, ist es sein Pech, wenn dieser nicht eingehalten werden kann. Denn dann muss er damit rechnen, dass der Mieter nicht zu Hause ist.

    Wenn er deinen "Absagebrief" rechtzeitig erhalten hat, und wusste dass du diesen Termin ablehnst, dann hat er sich rechtswidrig verhalten. Im Nachhinein behaupten solche Vermieter ja meistens, dass sie keinen Antwortbrief erhalten haben oder er behauptet einfach dass du ihm den Zutritt gestattet hast.

    Die Idee ein neues Schloss anzubringen, ist bei solchen Vermietern goldrichtig und die einzig wirksame Methode.

    Am besten rechtzeitig Grenzen setzen!

    Den Einbau von besseren Fenstern und Türen etc kannst du nicht verhindern, denn er ist der Eigentümer. Wegen einer Mieterhöhung solltest du dich zb an den Mieterbund wenden. Eine Mieterhöhung bedarf gesetzlicher Auflagen, er kann nicht einfach so erhöhen, nur weil er bessere Fenster einbaut. Er muss bspw eine Energiesparung nachweisen, Fristen einhalten usw

    Sollte er demnach erhöhen, wende dich umgehend an den Mieterverein, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

    Als Mieter hast du ein Anrecht darauf, dass dir eine regionale Zeitung, Flugblätter und deine Post etc zugestellt wird. Nur weil der Vermieter zu bequem ist, den Hausflur, die Briefkästen oder den Eingangsbereich von den Überbleibseln der Werbung etc zu befreien, darf er dir das nicht einfach verbieten. Du könntest daher zb bei der Zeitung anrufen und darum bitten, dass man dir diese auch zustellt!- sofern der Zusteller dann auch eine Möglichkeit hat, die Zeitung in einer Zeitungsrolle oder zur Not auch anderweitig (an den Zaun hängen, in eine vorm Haus stehende etc Kiste legen) abzulegen.

    Mieterverein solltest du auf jeden Fall ins Auge fassen, der Vermieter macht was er will und ich bezweifle auch sehr stark, dass deine Nebenkostenabrechnungen korrekt sind.

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  • horsch
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Das Strafrecht kennt keinen "versuchten" Hausfriedensbruch. Ohne Zustimmung des Mieters darf der Vermieter keinen Zweitschlüssel haben. Auch App.-Häuser unterliegen dem normalen Mietrecht. Wenn der Vermieter neue Fenster einbauen möchte, kann der Mieter das nicht verbieten. Mieterhöhungen kann er allerdings nur verlangen, wenn er die Wärmedämmverbesserung nachweisen kann.

    Normalerweise genügt eine Ankündigung zur Besichtigung/Vermessung von 24 Stunden. Der Vermieter muss jedenfalls bei der Terminsvereinbarung auf den Mieter Rücksicht nehmen. Wenn der Mieter berufstätig ist, kann er vom Vermieter verlangen, dass er den Termin zur Besichtigung drei bis vier Tage vorher ankündigt (AG Münster, WM 82, S. 282).

  • vor 7 Jahren

    einem begehungstermin musst du zustimmen. allerdings kann der vermieter nicht einfach den termin festlegen. da muss man schon gemeinsam eine lösung finden.

    im § 123 (hausfriedensbruch) steht nichts über den erfolglosen versuch, deshalb wirst du wohl keinen erfolg haben.

    dass du das schloss austauscht ist in ordnung, denn er hat nicht das recht sich zugang zu behalten.

  • vor 7 Jahren

    Ja es ist versuchter Hausfriedensbruch, aber geh doch mal zum Anwalt und such dir juristischen Rat

  • vor 7 Jahren

    Hier werden von Dir aber auch vom Hausbesitzer Fehler gemacht. Hausfriedensbruch ist es erst nach einer Anzeige und die ist nicht erfolgt bzw. zwecklos da es nicht dazu gekommen ist. Du darfst Arbeiten durch <Handwerker nicht behindern. Gehe zu einem Juristen und lass Dich beraten.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Der Vermieter benötigt deine Zustimmung...

    wenn Du aber mit dem einen Mietvertrag...

    abgeschlossen hast die ihm das Recht dazu...

    gibt in deiner Wohnung (?) ein und aus...

    zu gehen(mit 2.Schlüssel??) hast Du Pech ansonsten laß...

    ihn klagen denn dann muss er dir die Notwendigkeit...

    einer Reparatur/Instandsetzung deiner Balkontür nachweisen...

    auf ewiges hin und her geschreibe laß dich nicht ein...

    einen Besichtigungstermin musst Du nach vorheriger...

    Terminabsprache zu stimmen alles andere ist Kinderka.c.ke...!

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen... mit Erfolg erprobt bis... zum Landgericht Berlin... und gewonnen...!!!
  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    So viel wie mir bekannt ist, ist jeder Mieter dazu verpflichtet,

    dem Vermieter bzw der vom Vermieter beauftragten Person

    Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, für die Reparatur oder

    Sanierung der Wohnung.

    Es gibt dazu mannigfaltiges Material, im Internet.

    ZB war bei uns vor vielen Jahren mal die Situation, das der größte

    Wohnungsanbieter, in Bremen sämtliche Bäder in verschiedenen

    Siedlungen saniert hat.

    Das Ganze ist ua. auch von RTL ausgestrahlt worden!

    Hierbei ging es natürlich besonders um die vielen Umstände, die das

    für die zig Mieter hatte.

    Keine Toilette mehr, sondern ein Dixi Klo vor dem Haus,

    Wohnungstüren, die während des ganzen Tages offen bleiben mussten.

    Wegen neuer Schächte, die von oben bis unten im Haus gestemmt wurden,

    nicht nur die Beschwerden wegen des vielen Staubes und Schutt´s, sondern

    auch der Umstand, das der eine von oben bis unten in jedes Bad gaffen

    konnte!

    Also wenn es so vielen Mietern nicht gelungen ist, sich dem zu entziehen,

    sprich sich dagegen zu wehren, dann wird das nicht nur bedeuten,

    das Deine Klage, wegen der neuen Fenster, keinen Erfolg haben wird,

    sondern es scheint mir dann auch tatsächlich gerechtfertigt, das Dein

    Vermieter Dir die Anfahrt für den Handwerker auch tatsächlich in Rechnung

    stellen darf

    Lediglich in der Sache mit dem 2. Wohnungsschlüssel sehe ich, genau wie Du

    einen Verstoß!

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