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Praktikum Fahrtkostenerstattung?

Ich bin als Student eingeschrieben, mache zurzeit allerdings ein Praktikum welches nicht in Verbindung mit dem Studium steht. Also kein Pflichtpraktikum oder ähnliches.

Gibt es eine Möglichkeit die Fahrtkosten (50km ein Weg) erstattet oder ein Zuschuss zu bekommen?

Danke.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Wird ein Praktikum nicht im Rahmen einer Ausbildung (Studium o.ä.) absolviert, gilt das Berufsbildungsgesetz. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang dann die Paragrafen 26, 10-23 und 25. In Paragraf 26 steht: "Soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt, die Paragrafen 10 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsniederschrift verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden kann." In den genannten Paragrafen 10-23 und 25 werden Dinge geregelt, wie der Anspruch auf einen Vertrag, die Porbezeit, Kündigungsfristen sowie die Frage nach einer angemessenen Vergütung, die einem Praktikanten, der in den Geltungsbereich des BBiG fällt, zusteht! Siehe dazu Paragraf 17 BBiG. Studenten, die ein Pflichtpraktikum leisten, fallen allerdings nicht unter dieses Gesetz.

    http://www.planetpraktika.de/recht.php

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wohl kaum.

  • vor 7 Jahren

    Nein, nur über die Steuererklärung.

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