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30h Vertrag bei 37,5h Woche zulässig?
Im Vertrag sind 30h geregelt aber die tatsächliche Arbeitszeit beträgt 37,5+h. Ist sowas zulässig? Vorteile für den AG sind er hat keine Kosten an einzelnen Feiertagen (da eh nur 30h Woche laut Vertrag) und er kann seine Angestellten unbezahlt nach hause schicken wenn mal nichts los ist. Der AN dagegen guckt in die Röhre...
Und was wäre wenn der AN sagt er kommt nur noch 4x die Woche, womit er sein 30h Pensum erfüllen würde. Könnte der AG dagegen vorgehen?
5 Antworten
- vor 7 JahrenBeste Antwort
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag eine regelmäßige Arbeitszeit von 30 Std./Woche vereinbart ist, dann gelten diese auch. Was darüber hinaus anfällt, sind Überstunden. Damit kann man unterschiedlich verfahren. Überstunden können bezahlt werden, zu einem späteren Zeitpunkt abgefeiert werden oder manchmal auch auf Zeitsparkonten eingezahlt werden um z.B. irgendwann eine längere Auszeit für Fortbildung o.ä. zu nehmen.
Die von Dir genannten Vorteile für den AG sind aber so, wie Du das darstellst, nicht vorhanden. Wenn Du in der einen Woche 10 Überstunden gemacht hast und der AG schickt Dich in der nächsten Woche 5 Stunden früher nach Hause, dann ist es für Ihn nicht kostenlos, sondern Du hast die Arbeit bereits in der Vorwoche geleistet. Kostenlos sind für ihn Deine Überstunden, wenn Du dafür nicht bezahlt wirst bzw. die Stunden nicht abfeiern darfst.
Und zu Deinem letzten Punkt: wenn vereinbart ist, dass Du Deine Arbeitskraft an 5 Tagen in der Woche zur Verfügung stellst, kannst Du nicht einseitig entscheiden, dass 4 Tage auch ausreichen. Dagegen kann der AG selbstverständlich vorgehen.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Na was denn nun? Wenn im Vertrag 30 stehen, gelten die auch. Alles drüber sind Überstunden, die aber nicht verlangt werden können. Ob du die in 4 Tagen erarbeiten kannst, musst du mit dem AG absprechen.
- Anonymvor 7 Jahren
ja das ist wahr
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- MarcelLv 6vor 7 Jahren
ja sicher ist das zulässig.
es bleibt dem AN freigestellt, ob er dem vertrag zustimmt, oder nicht.