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50%-Quote bei BUZ oder Gutachten: Was zählt?

Es geht mir darum, ob die 50% Invaliditätsquote bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung grundsätzlich erreicht werden muss, damit die Versicherung haftet, oder ob (im Einzelfall) auch ein Passus in einem med. Gutachten höher gewichtet sein kann.

Die gesundheitlichen Details würden den Rahmen sprengen, deshalb nur in sehr abgespeckter Fassung:

Krankheit: Morbus Meniere (fast tägl. chronische Hörstürze mit vereinzelten Schwindelattacken und sehr empfindlichem Gehör -> Hyperakusis). Zustand ist nicht behandelbar und bleibt lebenslang.

Beruf: Schreiner

Gutachten: 2 unabhängige med. Gutachten und 1 vom Facharzt bestätigen, dass eine Ausübung des Berufes nicht mehr leidensfähig ist. Darüber hinaus steht im letzten Gutachten drin, dass nur noch leichte körperliche Arbeiten und vor allem nur noch Büroarbeit in Frage kommt. (Maschinenbedienung/lärm, Führen von KFZ, Klettern auf Leitern/Gerüsten sowie permanente und erhöhte Lärmexposition sind nicht möglich.)

Behindertengrad: 30-40%. 50% werden momentan (und hoffentlich nie) nicht erreicht.

Ausgangslage: Als Schreiner/Handwerker kann ich nicht mehr arbeiten, Gutachten belegen dies. Ebenso, dass nur noch Bürotätigkeit machbar ist. Arge akzeptiert Reha/Umschulung.

Versicherung beharrt aber auf 50% und verweist auf abstrakte Verweisungsklausel, nachdem man alles machen könne, was der Ausbildung und Erfahrung zugrunde liegt. Das ist definitiv aber kein Bürojob! Interessiert ne Versicherung aber nicht...

Was also nun tun?

Sind die 50% Invaliditätsrate immer verbindlich, oder wiegt hier der Verweis auf eine Bürotätigkeit, die komplett neu erlernt würden müsste in Form einer Umschulung (Callcenter/Großraumbüro zB. ist nicht möglich, eher Sachbearbeitung), nicht höher?

Anwalt nutzt mir im Moment noch nix, weil ich erst mal klären muss, ob es hier überhaupt einen Fall geben kann.

Ebenso ist es bereits der 2. Antrag, der von der VS abgelehnt wurde.

Hat hier jmd. Ahnung von?

2 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Ganz ehrliche Meinung von mir: Ein Anwalt ist die richtige Adresse um dir zu sagen, ob es hier Aussicht auf Erfolg gibt oder nicht, bzw. ob es einen Fall geben kann oder nicht. Das ist deren Job - die kennen die Rechtsprechung und wissen was Stand der Dinge ist. Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch sind ein Witz im Vergleich zu dem was dir entgeht, wenn du aufgibst, obwohl du tatsächlich eine Chance gehabt hättest an dein Geld zu kommen.

    Die Verantwortung dich hier falsch zu beraten würde ich nicht auf mich nehmen wollen.

    Normalerweise würde man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung davon ausgehen, dass die Berufsunfähigkeit ausreichen würde, damit die Versicherung greift. (unfähig deinen Beruf weiter auszuüben bist du ja) Ob es zulässige(!) Klauseln gibt die das weiter einschränken kann ich dir nicht sagen. Ich kenne deinen Vertrag zudem nicht.

    Wünsche dir viel Erfolg und alles Gute!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Aus langer einschlägiger beruflicher Erfahrung kann ich vermelden, dass eine BUZ in der Regel nur bei augenfälligen Schwerstfällen den Versicherer in die Leistungspflicht zwingt. Ich habe das ein einziges mal erlebt. Der Versicherungsnehmer war derart versehrt, dass kein Abwehrmechanismus der Gesellschaft mehr griff (Gutachter, "Vertrauensärzte" etc). Es war gerade so, als hätte er sich mit einem Beil im Knie zum Arzt geschleppt und um eine Woche Krankschreibung gebeten. Wir als Versicherungsmakler haben das Ding für ihn durchgedrückt. War vor etwa 12 Jh.

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