Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
6 Antworten
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 7 Jahren
Das ist keine gewöhnliche warenbestellung sondern eine Aution. eBay tritt also nur als Makler auf. Der eigentliche Kaufvertrag kommt also von Privat an Privat zustande. Hierbei gibt es KEIN 2-wöchiges Rücktrittsrecht. Dieses gibt es nur bei gewerblich an Privat!
Ein Rucktritt ist nur aus einer Mängelrüge möglich. Dafür muss aber ein echter Mangel vorliegen. Der Mangel muss gerügt sein, eine Nachbesserung muss erfolglos geblieben sein und erst dann ist noch ein Rücktritt möglich.
Rücktritt wegen nicht gefallen gibt es hier nicht.
- Der ElchLv 7vor 7 Jahren
Bei eBay bestellt man nicht - dort kauft man! Und bei privaten Verkäufern ist der Kauf (Sofortkauf oder das von dir abgegebene Höchstgebot) verpflichtend!
Bei gewerblichen Händlern hast du ein Rückgaberecht! Du kannst dann also innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom Kauf zurück treten - dazu findest du eine Belehrung in der Artikelbeschreibung und wenn du einen Artikel gekauft oder ersteigert hast wirst du über eine zusätzliche Mail vom Verkäufer über dein Widerrufsrecht belehrt!
Wenn du also bei einem gewerblichen Verkäufer etwas gekauft hast dann kontaktiere ihn und teile ihm mit dass du vom Kauf zurück trittst. Der Verkäufer wird dann einen Fall öffnen und du musst ein paar Angaben machen - sonst bekommt der Verkäufer seine eBaygebühr nicht wieder!
Hast du allerdings bei einem privaten Verkäufer gekauft und der Verkäufer schlieÃt eine Rücknahme aus dann hast du Pech - in dem Fall kannst du aber auch mal den Verkäufer kontaktieren - vielleicht kommt er dir entgegen und verzichtet auf den Verkauf > aber er muss nicht, er kann auf den Verkauf bestehen!
- Conny NLv 7vor 7 Jahren
Oh, bitte, nicht soooo viele Informationen!
Im Ernst, wieder kann man nur raten. Warum formulierst du deine Frage nicht genauer????
So kann man dir nur grob umreissen, was möglich ist. Möchtest du genaue Hilfe, musst du schon präziser definieren bei wem du wie was wann gekauft hast (gewerblich, privat. Auktion, Sofort Kauf. Läuft noch - wie lange- oder beendet)
Ist es ein Sofortkauf, musst du dich mit dem Anbieter in Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass du den Artikel doch nicht möchtest. Er KANN darauf eingehen, MUSS aber nicht. Geht er darauf ein, musst du ein Formular ausfüllen, damit ihm seine Provision gut geschrieben wird, die er sonst an Ebay entrichten müsste.
Ist es eine Auktion und die läuft kürzer als 12 Stunden, ist es das gleiche Prozedere.
Ist es eine Auktion, die noch länger als 12 Stunden läuft, gehst du auf "Hilfeseiten (oben rechts) und gibst ein "Gebot streichen". Dann baut sich die Seite dafür auf, die du ausfüllen musst.
Dürfen darf man es nicht, aber man gibt halt an, dass man sich vertan hätte (Preis) und gut ists.
Das kannst du 3x im Quartal machen. Achte also sorgsam, auf was du bietest. Gebote sind bindend....
Bei gewerblichen Verkäufern hast du ein Widerrufsrecht.
Also: Trag mal nach!
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- BerniLv 7vor 7 Jahren
Online- Geschäfte kannst du 14 Tage lang stornieren. Privatgeschäfte
(Auktionen) kannst du keinesfalls stornieren.
- Anonymvor 7 Jahren
- Anrufen und fragen.
- Stornierung per Brief schreiben mit Einschreiben verschicken.
- Abwarten.