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Wie teilt man im Streitfall das ererbte Ackerland?

Wie teilt man im Streitfall das ererbte Ackerland?

Bitte erklären Sie mir wie es geht. Da es keine Einigkeiten zwischen den Partien ist.

6 Antworten

Bewertung
  • Merlin
    Lv 4
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Du musst einen Vermessungsingenieur beauftragen. Er stellt bei der zuständigen Behörde einen Teilungsantrag. Nach Antragsgenehmigung erfolgt die Teilung/Neuvermessung. Nur musst du dich mit den anderen Erben einigen, wer welchen Teil bekommt (notariell). Der Notar stellt dann den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs beim zuständigen Amtsgericht; die Katasterberichtigung erledigt der Vermessungsingenieur.

  • vor 7 Jahren

    Wenn innerhalb einer Erbengemeinschaft ein Grundstück zu verteilen ist, sollte es zu gleichen Teilen nach Köpfen aufgeteilt werden.

    Besser wäre es jedoch, wenn es Differenzen gibt, dass Grundstück zu verkaufen und den Gewinn unter den Erben zu gleichen Teilen aufzuteilen.

    Eine Verpachtung und die Aufteilung der Pacht nach Köpfen wäre auch noch eine Möglichkeit.

  • vor 7 Jahren

    Das Ackerland wird vermessen und notariell dem Eigentümer mit seinem Namen,

    Adresse, zugeordnet auf dem Grundbuchamt.

  • vor 7 Jahren

    Wenn es wirklich geteilt werden soll, muss es vom örtlichen Katasteramt

    vermessen werden, die Teillinie mit Marksteinen gesetzt werden,

    und dann Notariell erfasst werden.

    Vermessen mit Steine setzten, Notar dazu ist schon mal

    ein fetter Batzen. Besser verkaufen und das Geld teilen,

    kostet weniger, und je größer das zusammenhängende

    Grundstück ist, desto höher ist der Quadratmeterpreis,

    der erzielt werden kann.

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  • vor 7 Jahren

    einer partei teilt das erbe

    die andere partei sucht sich eine haelfte aus

  • vor 7 Jahren

    Liegt kein Testament vor,

    tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

    Da beist die Maus keinen Faden ab.

    Sind also zwei Geschwister erben,

    dann erben sie 50:50,

    egal, ob der oder die Erstgeborene auf irgendwelchen nicht mehr geltenden "Rechten" besteht.

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