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Wie ist das bei einer Kontopfändung?
muss einem da Geld für Miete und alle weiteren Fixkosten bleiben?
5 Antworten
- Conny NLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Nein.
Ich hatte dir doch schon letzte Woche geschrieben, dass du ein P-Konto beantragen sollst.
Ist die Pfändung aktiv, bekommst du keinen einzigen Cent vom Geld. Auch nicht von Sozialleistungen, die ja früher pfändungssicher waren.
Darum gibts ja das P-Konto.
Hast du das, muss dir ein Betrag X (Freigrenze je nach Personenzahl des Haushalts, bzw zu unterstützender Personen) zugestanden werden. Alles, was über den FB geht, wird an den Gläubiger abgeführt.
Jede Bank KANN dir ein P-Konto einrichten, aber nur die Sparkasse/ Kreissparkasse MUSS dir eins einrichten.
Wenn also deine Bank dir keins einrichten will, musst du eins bei der SK/ KSK eröffnen/ einrichten.
Da es viel Arbeit ist (jede Auszahlung/ Überweisung muss ja geprüft werden, ob sie noch unter den FB fällt) und du keine Gewinne für die Bank mitbringst, weigern sich einige da.
Schieb das nicht auf!
- RofLoLimaoLv 7vor 7 Jahren
nein..es gibt einen Freibetrag der darf nicht gepfändet werden, aber ob das für Miete usw reicht, bleibt fraglich...
hier mehr Infos über ein P-Konto - das hat einen unpfändbaren Freibetrag bzw hat nur noch ein P-Konto einen Freibetrag...normale Konten können auf 0 gepfändet werden....
Quelle(n): google hat mehr Infos - MakatinusLv 7vor 7 Jahren
NUR wenn Du ein "P-Konto" hast darf nicht alles
gepfändet werden.
Also mach Dir ein P-Konto.
- vor 7 Jahren
ja!!! Du hast 7 Tage Zeit das Geld von Deinem Konto zu nehmen. Danach kann es gepfändet werden.(auch die Sozialbeiträge!!!!!) Ansonsten gibt es einen Pfändungsfreibetrag ca. 900 €, Wenn du monatlich unter diesen fällst darf NICHT gepfändet werden. Was dann passiert ist, daà du zu einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen wirst, sonst kannst du in Beugehaft kommen, wenn du diese eidesstattliche Versicherung verweigerst. Da solltest du alle finanziellen Angaben korrekt beantworten. Du solltest mit Deiner Bank reden, daà da eine Pfändung droht, denn im schlimmsten Fall kündigt dir die Bank das Konto, auch wenn die Bank verpflichtet ist, Dir ein sog. T-Konto zu belassen, d.h. ein Guthabenkonto, damit Du geschäftsfähig bleibst. Viel Glück
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- Anonymvor 7 Jahren
Selbstverständlich.