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Was passiert wenn man?

einen Mahnbescheid bekommt , die geforderte Summe aber nicht zahlen kann?

Kann man das noch irgendwie abwenden?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn die geltend gemachte Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist, kannst du den dem Mahnbescheid beigefügten Vordruck verwenden, um ihr zu widersprechen. Die Sache geht dann auf Antrag des Gläubigers in ein streitiges Gerichtsverfahren über, wodurch sich die Kosten allerdings grob überschlagen (mindestens) verdreifachen.

    Ansonsten ist es nicht weiter schlimm, wenn du das Geld nicht hast. Der Gläubiger beantragt dann nach zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid (weitere Kosten), beauftragt ggf. über einen Rechtsanwalt (weitere Kosten) einen Gerichtsvollzieher (weitere Kosten) und pfändet z.B. Teile deiner Wohnungseinrichtung oder deines Arbeitseinkommens. Der Gläubiger bekommt sein Geld also schon irgendwie, notfalls auch ohne dass von deiner Seite Geld fließt...

    Ich meine das nicht böse oder so, aber wenn du irgendwem etwas schuldest, wird es niemanden (Gläubiger, Gericht, Gerichtsvollzieher, Schufa, Kreditgeber, Bank, ...) interessieren, dass du das Geld nicht hast. Wenn der Schuldner eine dem Grund und der Höhe nach unstreitige und berechtigte Forderung nicht begleichen kann, sorgt das eher für allgemeinen Unmut. "Geld hat man zu haben", wie man so schön sagt.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Man muss sofort den Gläubiger und das Gericht kontaktieren und Ratenzahlung aushandeln. Die Frist dafür ist sehr kurz.

  • vor 7 Jahren

    Erst mal prüfen, ob der Mahnbescheid auch gerechtfertigt ist. Denn den kann jeder losschicken.

    Stimmt etwas nicht, sofort schriftlich Widerspruch einlegen.

    Ist alles rechtens:

    Mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren. Unterlagen über Einkommen und Unterkunft... in Kopie beireichen. Ratenhöhe vorschlagen.

    Geht der Gläubiger darauf ein, unbedingt auch dran halten.

    Denn eine (Lohn)Pfändung hat kein AG gern.

    Vorsichtshalber am Montag früh gleich das Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) wandeln lassen.

    Dann kannst du bis zur Freigrenze auch bei Pfändungen über dein Geld verfügen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ja.

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  • ?
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    Wenn es nur so einfach wäre.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Mit diesen Leuten korrespondieren

  • vor 7 Jahren

    mußt du mit denen reden, das können dir nur die sagen,..

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Kann oder will man nicht zahlen, passiert eine Vollstreckung.

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