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Frage zur Berechnung von Hartz4 bei Bedarfsgemeinschaft?

Hallo,

aufgrund einer aktuellen Situation mit meinem WG-Mitbewohner habe ich eine Frage zur Berechnung von Hartz4 bei einer Bedrafsgemeinschaft.

Wir wohnen aber länger als seit 1 Jahr zusammen und daher hat er diesbzgl. ein Schreiben vom Amt bekommen.

Zur Info: Er hat sich in der Schule (macht Abi nach) zurückstufen lassen, sodass er jetzt für 3-4 Monate Hartz4 beantragen musste.

Details sind hier zu finden: http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Aj...

Da ich nun etwas Angst habe, dass wir ohnehin als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden (ewig klagen wäre für uns auch keine Option), habe ich eine Frage zur Berechnung seines Anspruches:

Ich selber gehe 20 Stunden arbeiten und habe Netto knapp 950 Euro raus, Brutto sind es knapp 1.300 Euro. Das heißt, so oder so kann ich ihn nicht unterstützen. Laut der Rechnung einiger Online-ALG2-Rechner würde ihm dann nur ein kleiner Teil gekürzt werden und ihm stünde knapp 600 Euro zu.

Ist das richtig?

Kann mir jemand sagen, wie da genau gerechnet wird?

Vielen Dank!

Update:

@Dennis: Vielen Dank! Wie war es denn dann bei euch? Habt ihr garkeine Leistung mehr erhalten? Wie wurde das denn dann bei euch angerechnet?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Natürlich versuchen die Jobcenter...

    den Leuten ihre Rechte zu nehmen...!

    Quelle(n): Hier findest Du Antwort: www.gegen-hartz.de
  • vor 7 Jahren

    Schau mal hier rein und du wirst es finden

    http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=49blkhjuk9sf...

    Ganz unten scrollen.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    ich glaub nicht das dein Freund 600 € an Alg 2 rausbekommt, bei deinem Verdienst. Wenn die Wohnungsgröße passt und die Miete auch, werdet ihr evtl. die Miete gezahlt bekommen und das wird es sicher auch schon gewesen sein. Und warum kannst du ihn nicht unterstützen ??? Ihr lebt als Paar zusammen.

  • vor 7 Jahren

    kommt auf die mietkosten und andere absetzbare kosten an.

    generell gilt, dass die bedarfsgemeinschaft alle einkünfte und ausgaben teilt.

    wenn du z.b. für den erhalt deines arbeitsplatzes kilometerkosten hast, gibst du die in deinem teil der ausgaben an, zusammen mit wohnung etc.

    deine einnahmen und die seinen (nicht existierenden) werden dann zusammengerechnet, gegenüberstellt, der selbstbehalt abgerechnet und dann der hilfesatz für bedarfsgemeinschaften errechnet. je nach miethöhe bleibt dir fast dein gesamtes gehalt.

    ihr seid dann beide empfänger, und auch du wirst dann aufgefordert werden, mehr stunden zu arbeiten um aus dem bezug rauszukommen. sollte es dir aus irgendeinem grund nicht möglich sein (studium, behinderung, kind z.b.) würde ich zu dem termin die belege mitbringen.

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  • vor 7 Jahren

    mh.. mit der berechnung kann ich euch leider nicht helfen, aber mit eurer " bg " vielleicht..

    als ich mit meiner freundin vor einem jahr zusammen gezogen bin war ich leider auch Arbeitslos und auf der suche nach einer ausbildung..meine freundin war schwanger und daraufhin wurden wir auch in einer bedarfsgemeinschaft eingestuft uns wurde gesagt weil wir bett und tisch teilen Sind wir eine bg aber ihr haht doch sicherlich 2 getrennte zimmer oder?

    war ja jetzt auch nur meine Erfahrung...

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