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Leo84
Lv 4
Leo84 fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 7 Jahren

Frage zur Krankenversicherungskarte, wer weiss...?

Ich bekomme von meiner gesetzlichen Krankenkasse schon seit über einem Jahr Briefe, ich solle ein Foto senden.

Aus Datenschutzgründen will ich weder auf meiner Bankkard noch auf meiner Krankenversicherungskarte mein Bild sehen.

Nun las ich in der Post dieser Kasse, dass ich, wenn ich kein Bild sende, womöglich ab kommendem Jahr nicht mehr versichert bin.

Bin ich verpflichtet, ein Bild (Foto von mir) zum Aufdruck auf die Karte der Kasse zu senden?

Meine Karte (ohne Foto) ist noch bis 2017 gültig.

Update:

Führerschein ist Behördlich, Krankenkasse ist keine Behörde. Das ist eher Privat. Ohnehin bin ich gesetzlich zwangsversichert und würde liebend gerne das Geld einsparen, wenn ich könnte.

Zudem, Führerschein ist freiwillig, Krankenversicherung ist gesetzliche Verpflichtung, aber da wurde, wenn ich die Antworten lese, wahrscheinlich schon richtig geantwortet. Wenn Beiträge fliesen, bin ich versichert...

9 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo,

    das Lichtbild auf der KV-Karte wurde eingeführt, weil viele mit der KV-Karte eines anderen zum Arzt gegangen ist (Missbrauch).

    omste

  • W H
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Was hat dein Foto auf der Krankenkassenkarte mit Datenschutz zu tun dann müsstest du dieses auch beim Führerschein den Datenschutz in frage stellen müssen.

  • vor 7 Jahren

    Ach ja, die Gerüchteküche. Das ist juristisch garnicht möglich. Entrichtest du deine Beiträge, dann bist du selbst dann versichert wenn du keine Karte hast. Dann muss der arzt sich eben die muhe machen bei der Kasse anzurufen. Die Karte ist NUR EIN BEWEISMITTEL und hat mit der Versicherung nichts zu tun.

    Aber

    1. warum soll der Arzt darunter leiden was der Gesetzgeber verbockt hat.

    2. das Bußgeld kann es trotzdem geben.

    3. ob eine Klage beim BGH gegen das Foto Erfolg haben würde wage ich zu bezweifeln. Der Persönlichkeitsschutz kann im Interesse der Allgemeinheit sehr wohl eingeschränkt werden. Und der Schutz vor Versicherungsbetrug im großen Stil kann sowas durchaus rechtfertigen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ich hoffe sehr, daß Du Dein Photo auch aus dem Führerschein und dem Personalausweis entfernt hast - nur so kannst Du es allen zeigen, welchen Geistes Kind Du bist!

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  • micha
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Das ist ne gute Frage . Ich würde sagen , dass wenn es so ( mit Bild ) in den Versicherungs.Bedingungen steht ist es für Dich auch bindend . Also : ja ; oder die Versicherung wechseln falls es eine ohne diese Verpflichtung gibt .

  • vor 7 Jahren

    was zu veheimlichen ? die Kasse kann dich im Nu ausschließen ,eine andere kostet mehrere hundert € mehr

  • vor 7 Jahren

    Ja. warum wollen die es wohl so - weil schon genug mit diesen Karten mießbrauch getrieben wurde - also ist es ein gesetz - auch für Dich ab 013 - alle Kassen haben es mit Bild gemacht

    Die algemeine Datenbank hat doch sowieso schon ein Bild von Dir in ihren Daten - warum bist Du so engstirnieg ?

    Meine Karte war auch noch gültieg bis 015 und trotzdem habe ich ein Bild hingesendet und eine neue Karte erhalten

  • vor 7 Jahren

    ja du bist verpflichet ein Foto für die Versichertenkarte machen zu lassen. Aber was hat das mit Datenschutz zu tun? Ein Foto auf der Bankkarte oder der Versichertenkarte beugt doch den Missbrauch vor.Leg dich lieber nicht mit der Krankenkasse an, da zehst du eh den kürzeren, ich meine auch zu recht.Wenn deine Karte noch gültig ist, dann brauchst du auch keine neue.Aber spätestens nach dem Ablauf der Karte wirst du um ein Foto nicht herumkommen.

  • vor 7 Jahren

    Das mit dem DAtenschutz solltest Du noch ein wenig üben.

    Ohne Foto keine Versicherung, wenn die Karte abgelaufen. Die können Dich auch rausschmeißen.

    Schön, daß Du dem Mißbrauch, auch bei der Bank, Vorschub leistest. Das dient Deiner Sicherheit. Verstehe Deine Gedanken dahinter nicht.

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