Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Darf mein Chef einfach sagen du nimmst diese Woche Urlaub?
Ich habe zum 15 Dezember fristgerecht gekündigt nun habe ich einen Rest Urlaub von 8 Tagen . Ich müsste diese Woche noch Arbeiten dann hätte ich Urlaub genommen. Als ich heute Morgen zur Arbeit erschienen bin schickte mich mein Chef wieder Nachhause mit der Begründung ich müsse diese Woche Urlaub machen was ich aber gar nicht möchte ! Darf er das einfach so ?
3 Antworten
- SandraLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
"Die alleinige Festlegung von Urlaub durch den Arbeitgeber- was im Prinzip Zwangsurlaub ist - ist grundsätzlich möglich, wenn dringende betriebliche Belange angeführt und bewiesen werden können und die Belange des Arbeitnehmers nicht als höherwertig zu betrachten sind. Das ergibt sich schon allein aus dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 BUrlG. Wichtig ist dabei auf jedenfall eine angemessene Fristsetzung!!
Ansonsten kann ich bestätigen, dass ein gesundes Maß an Flexibilität heutzutage von jedem AN abverlangt werden darf, was im Übrigen diverse Rechtsprechung gleichermaßen so betrachtet (dazu auch Stichwort: vorübergehende Arbeitszeiterhöhung auf mehr als 8 bzw. 10 Stunden pro Tag. "
Man kann dir diesen Urlaub also zumuten. Allerdings muss der Chef diesen rechtzeitig ankündigen. Er kann dich also nicht einfach nach Hause schicken, denn du bist extra in die Firma gekommen, da du davon ausgehen konntest, das du arbeiten musst. Zumindest hätte er dir rechtzeitig Bescheid geben müssen.
- vor 7 Jahren
Grundsätzlich sind bei der Urlaubsplanung die Interessen des Arbeitgebers und die der Arbeitnehmer unter einen Hut zu bringen.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Betriebsferien (Zwangsurlaub) anordnen, dies kann bis zu 3/5 des Jahresurlaubs sein! Ãber zwei fünftel Ihres Jahresurlaubs müssen die Arbeitnehmer frei verfügen können.