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Weihnachtsgeld nach Elternzeit?

Eine junge Frau, seit 14 Jahren in einem Betrieb als Vollzeitkraft tätig, ging im Juni 2012 in Elternzeit. Seit einigen Monaten arbeitet sie dort wieder, jetzt mit 25 Wochenstunden. Besteht trotz der Unterbrechung Anspruch auf das sonst immer gezahlte Weihnachtsgeld (natürlich reduziert wegen der geringeren Zahl an Arbeitsstunden)?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Hier kommen zwei konkurrierende rechtspribzipien zum tragen.

    1. die Freiwilligkeit von Leistungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld und auf der anderen Seite

    2. der Gleichbehandlungsgrundsatz

    Darüber hinaus kann der AG die Leistung an Bedingungen koppeln (Leistungszulage)

    Ohne Kentniss des exakten Falls ist hier eine Aussage nicht möglich.

    Blau clevers link ist schon ganz gut, setzt aber eine tarifvertragliche Regelung voraus.

  • vor 8 Jahren
  • Fred
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Da kann diese junge Frau wohl gefälligst selbst nachfragen, ob ihr Weihnachtsgeld zusteht.

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