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Kennt sich hier jemand mit den Formalitäten zu einer einstweiligen Anordnung vom Sozialgericht aus? Hiiiilllfe?

Das JobCenter hat mir gegenüber wohl ein recht schlechtes Gewissen. Es prüft meinen Widerspruch und prüft und prüft. Keiner meldet sich und ich bin müde mit dem Haufen - keinen Bock mehr auf Konversation.

Es gibt doch die einstweilige Anordnung - oder wie das heißt. Kennt sich hier jemand damit aus, kann mir sagen, ob da ein formloser Antrag auf "einstweilige Anordnung" reicht oder ob ich da vorher erst wieder von Pontius nach Pilatus laufen muss, bis alle Papiere und Vorbereitungen getroffen sind?

Es geht natürlich um eine Vorabzahlung - klar. Stehe hier mit meinem vom JobCenter aufgebauten und finanzierten kleinen Betrieb und komme nun plötzlich finanziell nicht weiter, weil meine Sachbearbeiterin sich 1 Jahr hat schulen lassen. Und nun rechnet sie streberhaft alles derart zu Brei, dass ich so gut wie ohne Unterstützung dastehe.

Das will ich geprüft wissen, brauche aber natürlich nun mal endlich wieder Geld, um weiter arbeiten zu können. In 1 Jahr sind die mich eh los - Gott sei Dank. Aber mir hier jetzt auf den letzten Metern die Mittel derart zu kürzen, das nun wieder meine Existenz bedroht ist, ist der Gipfel des deutschen Bürokratismus und ein sich existentiell auswirkender Fehler in diesem maroden System. Aber wir haben ja gewählt.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe

1 Antwort

Bewertung
  • Monika
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Nimm Dir sofort einen Fachanwalt für Sozialrecht, der beantragt für Dich auch die Prozesskostenhilfe und dann Klage beim Sozialgericht einreichen. Das macht der Anwalt für Dich und wird auch alles weitere mit Dir besprechen.

    http://www.beratung-kann-helfen.de/widerspruch-loh...

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