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Gibt es Datenschutzgesetz bei Einwohnermeldeämtern?
Dürfen Einwohnermeldeämter jedem mitteilen, wo man wohnt?
was jetzt? JA oder n ein????
6 Antworten
- vor 8 Jahren
Wenn du nicht möchtest, daß deine Daten preisgegeben werden, mußt du das dort beantragen, aber leider auch begründen, wieso. Alle halbe bis ein Jahre wird nachgefragt, ob die Auskunft immer noch gesperrt bleiben soll oder nicht
Quelle(n): eigene Erfahrung - Anonymvor 8 Jahren
Weisst du, was das Lustige an Einwohnermeldeämtern ist, wenn es nicht zum Weinen wäre?
Wenn dein eigener Bruder nach dir suchen will, bzw. Info haben will, wo du umgezogen bist, rücken sie nichts raus.
Wollen aber irgendwelche Versicherungen oder gar der Fiskus deine Adresse haben, geben die Mitarbeiter die Info freiwillig her - ohne richterlichen Beschluss - einfach so.
Ausserdem verdächtige ich das Einwohnermeldeamt sehr, dass sie deine Adresse sogar an Dritte verkaufen bzw. gegen Geld verkaufen.
So sieht die Realität aus. Zum Weinen eben. :-/
Inanna
- Harald MLv 7vor 8 Jahren
Sie können, aber jeder kann den Amt die Berechtigung entziehen.
Als ich meinen neuen Personal Ausweis abgeholt habe wurde ich dazu befragt.
- Anonymvor 8 Jahren
1. Ja.
2. Nein - bloß jedem, der ein berechtigtes Interesse hat.
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- Anonymvor 8 Jahren
Ja..
Nein..
Es muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Regelung ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden.