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Nebenjob und Aushilfskraft - Abgaben ja oder nein?
Hey Leute,
ich arbeite zur eit als Kassiererin auf 450€ Basis.
Ich arbeite 7h am Wochenende und verdiene so knapp 300€.
Nun habe ich in der Zeitung gelesen, dass eine andere Firma Aushilfskräfte für die Inventur für 2Tage (MI/Do- also dann wenn ich frei habe) sucht. Dort steht: Ohne steuerkarte.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich meinen Arbeitgeber erst fragen ob ich dort aushelfen darf?
2. Muss ich dann Abgaben zahlen?
LG Vicky
2 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
@ Sprendlinger zeigt mit seinem Beitrag mal wieder, dass er von Steuerrecht, Sozialabgaben, Minijobs und Arbeitsrecht keine Ahnung hat!!!
1. Nein, du musst deinen Arbeitgeber "nicht" um Erlaubnis fragen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben Sie ein grundsätzliches Recht auf einen Zweitjob. Dem Grundsatz nach sind Sie also nicht verpflichtet, Ihren Hauptarbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit zu informieren. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag allerdings vorgeschrieben ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren müssen, sollten Sie dieser Informationspflicht auch tunlichst nachkommen.
Dennoch: Im Regelfall kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit auch nicht untersagen. Er kann Ihnen den Nebenjob nur verwehren, wenn seine Interessen durch die Ausübung dieses Nebenjob berührt werden.
2. Nein, du musst keine Abgaben zahlen.
Steuern werden erst ab einem Einkommen ab ca. 920 € fällig. Diese Aushilfstätigkeit wird als Kurzfristige Beschäftigung abgerechnet. Da werden auch keine Beiträge zu den Sozialversicherungszweigen erhoben.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Den Arbeitgeber musst Du immer fragen. Da Du dann über 450 € verdienst liegst du im Midibereich. Du musst etwas zahlen. Genaues kann Dir die Minijobzentrale sagen. Deren Auskunft ist Verbindlich