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Frage zum Mini-Job Arbeitsvertrag?
Wenn ich einen Vertrag habe wo drinn steht, dass ich über 450€ verdienen werde aber jetzt unter 450€ verdient habe, werden mir dann trotzdem Steuern abgezogen?
5 Antworten
- ?Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Ja , dir werden Steuern berechnet und wenn du ALG 2 bekommst , dann bleiben
dir noch 40 % davon übrig. Die restlichen 60 % bekommt das Jobcenter.
- Jürgen NRWLv 7vor 8 Jahren
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis zu einem Verdienst von max. 450 €. Liegt der Verdienst über der Grenze von 450 € liegt keine geringfügige Beschäftigung vor.
Bei einem Verdienst zwischen einer geringfügigen und einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung nennt man Midijob. Von einem Midijob spricht man bei einem Verdienst zwischen 450,01 € und 850 €. Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen fallen für den Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge an.
Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber Lohnsteuern pauschal. Für den Arbeitnehmer fallen genau wie bei einem Midijob keine Lohnsteuern an.
Die Grenze, ab der ein Arbeitnehmer Lohnsteuern zahle muss, liegt bei ca. 920 €
Weitere Info zu Mini- und Midijob:
- vor 8 Jahren
Ich habe etwas gefunden, das ist so genial !
Ich habe gerade 15 Nachrichten gelesen und 2.- Euro pro Nachricht erhalten!
Also gleich insgesamt 30-€uro ! Außerdem werden Sie für jeden neuen Partner 12 Euro bis Ende Oktober erhalten, ab November 9 Euro. Ich musste nur nach dem Lesen eine kleine Rechenaufgabe lösen um zu beweisen das ich kein Roboter bin ! Das ist alles !!Einfacher kann man kein Geld verdienen.http://umfragenews.com/p2913
- ?Lv 7vor 8 Jahren
Nein.
Die Änderung eines Arbeitsvertrages von der 450 Euro Regelung in einen " normalen Arbeitsvertrag" tangiert die früheren Abrechnungen nicht .
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- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
DAs kommt auf den Arbeitgeber an, wie er Dich angemeldet hat. Werden Dir Steuern abgezogen, bekommst Du mehr bei dem Lohnsteuerausgleich heraus. Auch kannst Du dann Werbungskosten absetzen