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Probearbeiten abbrechen?
Ich bin jetzt circa drei Monate arbeitslos, aber gleichzeitig noch als selbstständig gemeldet, aber halt nur auf zuverdienst. Deswegen habe ich mich natürlich auch für Festanstellungen beworben. Ich habe jetzt ein Probearbeiten und weiß jetzt schon das ich den Job definitiv nicht will.
Die Zustände dort sind einfach unmöglich weil man bei sieben stunden weder ne Pause machen darf noch mal auf die Toilette gehen. Ich möchte das aber nicht melden weil die beiden Mädels die dort arbeiten nicht daran schuld sind, sondern die Firma und die beiden dann nur Ärger bekommen und das haben sie nicht verdient. Die Probearbeit beenden möchte ich aber schon.
Da ich selbstständig bin kann ich über meine Zeit frei verfügen, mein Vermittler weiß zwar vom Probearbeiten, aber es läuft über keine Maßnahme oder so, er hat es sich noch noch nicht mal aufgeschrieben.
Wenn ich jetzt aber abbreche bekomme ich dann eventuell Sanktionen? Will meinen Vermittler das nicht unbedingt fragen.
Danke für die Hilfe!
Habe dort ja jetzt schon gearbeitet, Probearbeiten geht aber noch eine Woche. Es geht ja auch nicht um die Arbeit die ich dort machen soll, sondern um das drum herum.
Das sie sich nicht an geltendes Recht halten ist mir klar, meine Frage ist ob ich Sanktionen vom Amt zu erwarten habe, wenn ich die Probearbeit abbreche, ohne davon zu berichten weil die beiden die dort arbeiten dann die Leidtragenden sind.
6 Antworten
- vor 8 JahrenBeste Antwort
Auf die Toilette gehen darf man dir nicht verweigern und Pausen auch nicht. wenn du sowieso nicht dort bleiben willst, dann mach halt einfach Pausen und geh aufs Klo wenn du musst, dann brauchst du vielleicht nicht wieder kommen und musst auch nicht mit Sanktionen rechnen.
- AnPaLv 5vor 8 Jahren
Pause steht dir bereits nach 4-5 Stunden rechtlich zu. Und Toilettengänge hat nichts mit Recht zutun - das ist ein menschl. Bedürfnis. Ich würde SOFORT dort aufhören und diese Zustände auch melden. Sanktionen bekommste keine.
- vor 8 Jahren
Nein, Sanktionen werden nicht kommen, denn
1. ist es keine MaÃnahme vom Amt,
2. verstoÃen die dort herrschenden Arbeitsbedingungen gegen geltendes Recht.
- TifiLv 7vor 8 Jahren
Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Dein Arbeitgeber hält sich nicht an geltendes Recht.
Nachtrag:
Falls du da für "lau" auf Probe arbeiten solltest - zieh dir das mal rein :
§ 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher.
1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Nachtrag 2
Falls es Ãrger mit dem Job Center geben sollte, beruf dich auf das Recht.
Leidest du am Stockholm Syndrom ?
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz#Ruh... http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Conny NLv 7vor 8 Jahren
Du hast die Pflicht, alles zu tun, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden, bzw deine Bedürftigkeit zu reduzieren.
Und da die Boykottierung des Probearbeiten dazu gehört, hast du sehr wohl mit Sanktionen zu rechnen.
30%, 3 Monate bis 100% dauerhaft, wenn schon frühere Verfehlungen der Sanktionierung bedurft haben. Dran denken: Auch Miete und Krankenversicherung werden gekürzt.
Den Sachbearbeiter darauf ansprechen.
Das Gespräch als Ausdruck geben lassen. Die geben doch immer alles ein. Du hast das Recht, dir darüber einen Ausdruck geben zu lassen.
Darin sollten das Gespräch und dein Verhalten aufgeführt sein sowie Lösungsvorschläge und Akzeptanz/ Ablehnung der Sachlage durch das JC, AA, wen auch immer.
- SecretsLv 6vor 8 Jahren
Einen Tag kann man immer durchhalten, sofern man arbeiten will.
Dann kann man immer noch die Misstände aufzeigen, warum man dies nicht fortsetzt.
@@Wieso sind die beiden Leittragende, wenn Du diese Erfahrung selber gemacht hast???