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Fragen zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos?

Können nur Ehepaare ein Gemeinschaftskonto eröffnen oder auch Personen, die "rechtlich" nichts miteinander zu tun haben, z.B. zwei Freunde etc.?

Welche anderen Voraussetzungen müssen erfüllt sein um gemeinsam ein Konto bei einer Bank zu eröffnen?

4 Antworten

Bewertung
  • Habu
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Jeder kann einer anderen Person Kontovollmacht erteilen, aber bei Privatkonten

    wir nur einer als " Kontoführer " eingetragen und der / die anderen haben

    Vollmacht / Zugriff auf das Konto.

  • vor 8 Jahren

    Das geht schon.

    Viele haben hernach die Schulden des "guten" Freundes abzahlen müssen, weil der

    Konto dreist überzogen hatte.

    Die Formel "Strenge Kasse, gute Freundschaft, bewahrt vor Selbst-täuschung,

    die dann zur Ent-täuschung wird.

    Es lohnt sich die Gesetzmäßigkeiten des Lebens zu leben.

  • vor 8 Jahren

    Es ist grundsätzlich möglich, ein Konto auf "Max Muster und Konrad Kunde" zu eröffnen. Beide sind gemeinsam Kontoinhaber und haften auch gesamtschuldnerisch. Das ist wie bei den Musketieren: Einer für alle, alle für einen. Beide Personen müssen zusammen zur Bank und sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Auf Wunsch kann jeder einzeln über das Konto verfügen, oder nur beide gemeinsam. Bei Sparkonten kann aber kein Freistellungsauftrag für die Zinsen gestellt werden.

    Quelle(n): bin Banker
  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    wie Habu schon schrieb - einer wird als Hauptinhaber eingesetzt. Wenn der o. die anderen Personen was machen wollen, brauchen sie ne Vollmacht. Unterschreiben kann aber dann nur der Kontoinhaber.

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