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Ein ELK Haus im Garten. Möglich?

Hallo!

Wir haben ein Bauernhaus, dass wir vor 18 Jahren teilsaniert und den Dachboden ausgebaut haben. Haben eine Wohnfläche con ca 160m2, plus 2 Wirtschaftsräume mit Kühlkammer und so eine Art Stall. Schwimmbad und Biotop ist auch vorhanden. Das Grünstück ist sehr langezogen, zirka 200 Meter Lang, in der vorderen Hälfte, wo das Haus steht ist es ca 15 Meter breit, hinten im Garten dann nur mehr 8-9.

Wir möchten das Haus gerne verkaufen, hoffentlich um ungefähr 210.000 €, im Garten zirka ein Drittel mit einer Mauer abgrenzen und dann hinten ein kleines Haus bauen. Die Kinder sind groß, brauchen nur mehr ein kleines Zimmer und wir schaffen die Arbeit einfach nicht mehr mit dem Riesenhaus! Aber Wohnung kommt absolut nicht in Frage, haben einen Schäferhund und zwei Katzen und lieben nichts mehr als Garten und Natur!

Wir wollen billig mit ELK bauen, das klassische 100 Living Haus, ohne Keller. Das geht sich plus allem Wohl hoffentlich mit 160.000€ aus? Das Haus kostet 110.000 € schlüsselfertig.

Ist das auf dem schmalen Gründstück überhaupt möglich? Das Haus würde hinpassen, aber es sind halt sehr knapp die Maschendrahtzäune des Nachbarn. Darf man so bauen, wenn die einwilligen?

Man müsste also mal hinten die 8m Mauer abreißen, um an das Grundstück zu gelangen, den Boden begradigen (ist ein Hügel von 2m), Bodenplatte, Aufschließung, Abgaben, Haus.

Denke ich zu unrealistisch?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Lies dir mal diese Seite durch

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abstandsfl%C3%A4che

    Eine wirkliche Antwort auf diese Frage kann nur das Bauamt geben.

    Natürlich kann es eine Absprache mit den Nachbarn geben, aber das geht nicht als nur persönliche Absprache.

    "Wird vom Nachbarn eine so genannte Abstandsflächen-Übernahmeerklärung oder auch Abstands-Baulast unterzeichnet, so dürfen diese Flächen auch auf das Nachbargrundstück fallen. Die Übernahme von Abstandsflächen auf ein Grundstück wird im Baulastenverzeichnis vermerkt und mindert unter Umständen den Wert des Grundstückes, da dadurch seine Nutzbarkeit eingeschränkt wird."

    Ich bezweifle, ob sich der Nachbar auf so eine Abstands-Übernahmeerklärung einlässt.

    Ehrlich gesagt, würde ich das auch nicht tun, da es immer dazu kommen kann, dass ein Grundstück verkauft wird, wenn nicht heute, so ist es doch in der ZUkunft möglich.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Da musst du mit den Plänen zur Baubehörde zur Abklärung!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Bevor ich da in einem kuriosen Internetforum nachfrage, würde ich mich erst mal an die zuständige Behörde bzw. einen Architekten wenden....

  • .**.
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Dafür brauchst du eine Baugenehmigung, und dafür müsste das Grundstück hinten im Bebauungsplan zunächst mal als Bauland ausgewiesen sein. Normalerweise ist das bei alten Bauernhäusern nicht der Fall. Wenn man Pech hat, ist noch nichtmal der bereits bebaute Teil Bauland. In dem Fall kann man zwar das vorhandene Gebäude umbauen und ggfs. erweitern, aber man kann es nicht abreissen und etwas neues bauen.

    Der erste Weg müsste euch also zum Bauamt führen, um dort die bebauungsrechtliche Situation zu klären. Ich würde mir aber nicht allzuviele Hoffnungen machen.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Klär das mal mit dem Bauamt ab und nicht hier

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Bauamt

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das musst Du mit dem Bauamt abklären!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Laß mich mal mit dem anfangen, was mir dazu einfällt:

    Du willst ein langes, schmales Grundstück nach vorne/hinten aufteilen. Wie ist der Zugang zum hinteren Teil des Grundstücks geregelt - gibt es da eine zweite (Erschließungs-)Straße hinten, oder mußt Du vom vorderen Grundstücksteil auch nochmal ~2.5 Meter an der Seite für einen Zufahrt abtrennen?

    Ist da überhaupt genug Platz, damit LKW und Kran (zur Anlieferung/Aufstellung) rankommen?

    Was ist mit den Anschlüssen für Ver-/Entsorgung?

    Ob Du so bauen darfst, hängt zunächst mal vom Bundesland (Baurecht ist Ländersache) und dem Bebauungsplan ab. In BaWü wäre es so, daß, wenn Du innerhalb des Baufensters des Bebauungsplanes bleibst, die Nachbarn und die Gemeinde nur informiert werden müssen, aber keine Einspruchsmöglichkeit haben ('Grüner Punkt'). Wenn du außerhab des Bebauungsplanes bauen willst, dann müssen Nachbarn und Gemeinderat zustimmen ('Roter Punkt', oder eben auch nicht...).

  • ?
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    ich würde auf jeden fall ein Haus ohne Treppen bauen ( man wird ja nicht jünger )

    bei so einem Grundstück müßt ihr unbedingt darauf achten, daß ihr auch immer hinkommt

    ( meine Freundin hatte das Problem, daß die Zufahrt nicht im Grundbuch festgeschrieben war und sie wäre nie zu ihrem Haus gekommen )

    aber prinzipiell müßt ihr beim Bauamt fragen , ob ihr bauen dürft, ehe ihr große Pläne schmiedet

  • vor 8 Jahren

    Ich vermute, dass ihr 3 Meter von der Grenze ab bleiben müsst und eine 3 Meter breite Zufahrt braucht.

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