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Problem mit ehem. Chefin (nach Kündigung!)?
Meiner Freundin, ihres Zeichens Komm.-Designerin, wurde zu Anfang Juni gekündigt, weil die Firma (Kleinstgewerbe) geschlossen wurde. Seither findet sich meine Freundin mehrmals die Woche am Rechner und über Teamviewer und Co. ihrer ehem. Chefin in ihrer Arbeit zu unterrichten, als ihr zu zeigen, wie Sie mit den Programmen umgeht.
Das Problem: Sie hat sich Gehalt vorauszahlen lassen, sodass ca. 400€ ausstehen.
Mitte August meinte nun ihre Chefin, wie viel Zeit sie denn für die Arbeiten schon aufgeschrieben hätte,
"so um die 2 Arbeitstage wäre es doch sicher schon" (nochmal: Seit Juni arbeitet Sie in ihrer Freizeit und nicht wenig!)
Meine Freundin ist zunehmend am Ende. Seit September arbeitet Sie nun wieder Vollzeit in einem neuen Unternehmen, aber immer noch am Wochenende und jeden zweiten Abend für ihre alte Chefin.
Zwar fand ich es nicht schlimm, als es hieß, dass sie noch ein paar Aufträge beende wolle, aber nach mehr als 3 Monaten ist dann doch mal gut. Offiziell arbeitet Sie nun immer noch Schulden rein und rennt in meinen Augen dem Ende der Arbeit hinterher, wie ein Esel eine Karotte.
Vereinbar ist ein Stundenlohn von 10,50€, das darf sie auf die Rechnung schreiben, aber im Endeffekt bildet sie gerade ihre Chefin zur Print-Designerin aus (zumindest Druckvorstufe sollte sie nun schon können). Rechnung wurde bisher nur eine einzige geschrieben, die von ihrer Chefin aber als ungültig betrachtet wurde (falsche Zeitangaben).
Das Geld zur Rückzahlung haben wir leider noch nicht (ich bin INF-Student und musste mit meinem Verdienst in den Ferien schon für ihren Gehalts-Ausfall herhalten)
Hat er eine Idee, wie sie da wieder rauskommt?
@Muu33: Sry, gegen was habe ich verstoßen? Natürlich sehe ich das hier nicht als Rechtsberatung, sondern als Ideenaustausch
@wodan: Es ist konfus! Keine Frage und soweit ich es verstanden habe, soll meine Freundin Rechnungen stellen, die aber nicht gezahlt werden, sondern als Tilgung betrachtet werden. Meine Freundin hört nicht auf zu arbeiten aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen.
3 Antworten
- Anonymvor 8 JahrenBeste Antwort
Ich bin auch der Meinung, dass man Ihrer Freundin da im Falle von rechtlichen Konsequenzen gar nichts nachweisen kann. Ihr wurde gekündigt, also ist sie nicht mehr vertraglich verpflichtet, für ihre Chefin zu arbeiten. Deshalb sollte sie auch damit aufhören, so schnell es geht. Ich glaube nicht, dass ihre Chefin die 400€ einklagen wird - was hat sie denn vorzuweisen? Eine gekündigte Mitarbeiterin, die sie trotz alledem für nichts und wieder nichts arbeiten (da die 400€ bei einem 10,50€ Stundenlohn längst abgearbeitet sind) und sich sogar von ihr unterrichten lässt, spricht wohl eher gegen sie.
Auch wenn die Angst vor Konsequenzen also erst einmal überwiegt, würde ich Ihrer Freundin wirklich empfehlen, einen Schlussstricht zu ziehen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen verliert definitiv die Chefin!
- Anonymvor 8 Jahren
Ich verstehe den ganzen Ablauf nicht. Wenn Ihrer Freundin gekündigt wurde und die Fa. überhaupt nicht mehr existiert, warum arbeitet Sie dann noch für die Chefin?
Wer bestimmt wann der Vorschuà abgearbeitet ist? So wie ich das verstanden habe kann Ihre Freundin noch ewig für die Dame arbeiten.
Warum hört Ihre Freundin nicht einfach auf?
Ich denke 400,-- € sind nicht die Welt und sollten mit einigen Stunden abgegolten sein.
Soll die Dame doch den Betrag einklagen, aber sie wird sich hüten.
- ?Lv 6vor 8 Jahren
Sehr seltsame Situation. Ignorier die Chefin und sieh, was passiert. Wahrscheinlich gar nix. Wie kann die Chefin die Stunden nachweisen? Sollte sie wegen ein paar Kröten zum Arbeitsgericht rennen? Das hat doch alles weder Hand noch FuÃ.