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Wolke7
Lv 7
Wolke7 fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 8 Jahren

Schaden beim Arbeitgeber verursacht..-?

Durch einen Schaden der fahrlässig verursacht wurde, will Arbeitgeber 376,- Euro..-Darf er die Mehrwertsteuer der Firma, die den Schaden behoben hat, mitrechnen? Freundin soll den vollen Betrag zahlen..Aber die Mehrwertsteuer setzt der Arbeitgeber doch sowieso wieder ab?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Der Arbeitnehmer müsste die Rechnung inkl. Mehrwertsteuer zahlen. Diese Mehrwertsteuer muss der Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt weiterreichen!

    Aber:

    Ein Fehler im Job kann für den Arbeitnehmer teuer werden. Denn auch am Arbeitsplatz gilt der Grundsatz: „Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften“, so Rechtsanwalt Reinhold Schneegans aus Hannover. „Dennoch sind häufig die Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Mitarbeiter nicht berechtigt.“

    In welcher Höhe ein Arbeitnehmer Schäden aus eigener Tasche zahlen muss, hängt davon ab, wie schwerwiegend sein Fehlverhalten war.

    Hat zum Beispiel ein Lkw-Fahrer während der Arbeitszeit einen Unfall verursacht, haftet er nur dann für den gesamten Schaden, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat.

    Es gibt einige Fälle, in denen Chefs trotzdem versuchen, die Kosten auf den Mitarbeiter abzuwälzen. „Das geschieht zum Beispiel mit Hinweis auf eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der der Beschäftigte für alle Schäden aufkommen muss, die er verursacht“. Solche Regelungen sind allerdings unwirksam.

    Das Schadensrisiko ist Teil des Betriebsrisikos des Arbeitgebers; dieser muss sich sein eventuelles Organisationsverschulden anrechnen lassen.

    Der Arbeitgeber kann sich durch eine dementsprechende betriebliche Haftpflichtversicherung schützen.

    Quelle: https://www.google.de/#newwindow=1&q=muss+arbeitne...

  • vor 8 Jahren

    Auch fahrlässig verursachte Schäden dürfen beim ersten Mal nicht berechnet werden. Erst nach einem dementsprechenden Schreiben kann es erst weiterberechnet werden.

    Wenn nachweislich die MwSt nicht bei ihm verbucht wird, kann er diese auch weiterberechnen. Aber das wird in der Regel nicht geschehen. Hier ist wohl ein Anwalt für Arbeitsrecht am Platze

  • Betty
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Der Arbeitsgeber darf gar nichts berechnen. Schäden die ein Arbeitsnehmer verursagt hat der Arbeitsgeber zu tragen. Er wird sich natürlich überlegen, ob er Mitarbeiter beschäftigen will, die häufiger SAchäden verursacht. Aber generell trägt ein Arbeitsgeber Schäden.

    Deine Freundin soll sich mal in Ruhe einen neuen Job suchen.

    LG

    Betty

  • aeneas
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Zunaechst sollte erst einmal geklaert werden, ob Deine Freundin ueberhaupt zahlen muss;nicht wieviel. Firmen sind in der Regel gegen Schaeden, die durch Arbeitnehmer verursacht werden, abgesichert. Zu diesem Zweck mal eine Rechtsberatung ansteuern!

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  • vor 8 Jahren

    Wenn sie den Schaden zumindestens grobfahrlässig verursacht hat, dann muß der Arbeitgeber sich den Betrag anrechnen lassen, den er anderweitig erstattet bekommt.

    @Betty: Arbeitnehmer haften, aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

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