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Fälschlicherweise falsche Steuerkombination zwecks Elterngeld gewählt ?
Für einen Elterngeldantrag haben wir die Steuerklasse von 4/4 gewechselt aber statt 3/5 für Ehefrau und Ehemann haben wir fälschlicherweise 5/3 gewählt. Wie kulant wird wohl der Beamte sein wenn wir ihm erklären, dass wir den Antrag falsch ausgefüllt haben ?
2 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 8 Jahren
Die Wahl der Steuerklasse ist immer für ein Jahr bindend. Wer wechseln möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Gemeinde bis zum jeweils 30. November beantragen und ist an diese Wahl wiederum ein Jahr gebunden. Den Antrag müssen beide Ehegatten gemeinsam stellen; er muss von auch beiden unterschrieben werden und beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Wird der Antrag mündlich bei der Gemeinde nur von einem Ehegatten gestellt, kann die Gemeinde einen gemeinsamen Antrag beider Ehegatten unterstellen, wenn beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden
Wer 2013 ein Baby bekommt, muss mindestens sieben Monate vor Geburtstermin in die richtige Steuerklasse wechseln. Sonst drohen kräftige EinbuÃen beim Elterngeld.