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. fragte in GesundheitAugen · vor 8 Jahren

Wie hoch Festbeträge für Zuschuss Brille?

Ich bin nun seit vielen Stunden am recherchieren - nix gefunden. Folgende Frage: Für Jugendliche, die eine Brille brauchen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ja Festbeträge als Zuschuss. Die Höhe variiert je nach Dioptrienzahl und notwendiger Gläserart.

Meine Frage jetzt: WIE HOCH sind diese Festbeträge bzw WO finde ich eine Übersicht?

An allen Stellen wird nur auf die Festbeträge verwiesen, aber nirgendwo steht wie hoch sie sind!

Ich danke euch schonmal sehr herzlich!

Update:

@Jürgen NRW: Danke! Bin grad am Vergleichen von verschiedenen Kassen und die einen zahlen angegebene Festbeträge, die anderen "nach den gesetzlichen Regelungen für Jugendliche". Daher hätte ich gerne eine Übersicht WIE VIEL für WELCHE Dioptrien bzw WELCHE medizinischen Notwendigkeiten gezahlt wird, um zu schauen was günstiger ist.

So eine Übersicht muss es doch irgendwo geben, oder?? Ich kann mir nicht vorstellen dass die sich das bei jedem Fall neu ausdenken...

3 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Auf Rezept bezahlt die Kasse grundsätzlich nur mineralische Gläser. Liegt allerdings eine medizinische Begründung vor und notiert der Arzt - gerade bei Kindern - auf dem Rezept den Hinweis "Schul- und Sportbrille", werden auch die leichteren und bruchsicheren Kunststoffgläser übernommen. Je nach Sehschwäche vergütet die Kasse dann bundeseitlich pro Glas zehn Euro bis höchstens 112,69 Euro. Das kommt darauf an, welche Art Gläser hergestellt werden müssen.

    http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorge/brille-da...

    Nachtrag: Habe nochmals im Netz recherchiert. Es gibt keine Tabellen. Die Kostenübernahme ist immer vom Einzelfall abhängig. So lese ich es auf allen Seiten von KK, Optiker-Blog etc.

  • Mama
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Rufe Deine KK an .

    Gruß Mama

  • vor 8 Jahren

    Es gibt keine Festbeträge mehr für Brillen, nur noch für med. Indikationen oder KInder. Was da bezahlt wird, hängt von der Leistung ab.

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