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Einstellung des Verfahrens anderes Gericht erhebt strafbefehl?
Hallo, ich hatte im Februar 2013 eine Rangelei mit Jugendlichen, am 07.08.2013 wurde mein Verfahren eingestellt, am 19.08.2013 wurde von einem anderen Gericht ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet, sie gaben mir 1200 € Geldstrafe. Ist das zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
Ich muß dazu sagen, daß es,sich um die selbe Rangelei handelt, das ist ja das kuriose.
Das erste Gericht ist 30 km von mir entfernt da wurde das Verfahren eingestellt und das zweite 40 km,entfernt hat Klage erhoben.
10 Antworten
- Anonymvor 8 Jahren
Wenn man jetzt noch wüsste, was der Gegenstand des ersten Verfahrens war und was der des zweiten, dann könnte man vielleicht sogar eine sinnvolle Antwort geben. Ohne diese Informationen und ohne überdurchschnittlich gute Kristallkugel leider nicht.
ps: Deine Zusatzinformationen machen das wirre Gestammel leider nicht besser. Natürlich kann ein Vorfall problemlos mehrere Verfahren auslösen - z.B. eine Zivilklage auf Schadensersatz, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens und meinetwegen auch noch eine Klage wegen tätlicher Beleidigung. Du solltest schon selbst wissen, was der jeweilige Gegenstand der Verfahren ist.
- Anonymvor 8 Jahren
Ja, das ist gültig!
- ChristaLv 6vor 8 Jahren
Wenn ein Verfahren eingestellt ist - dann ist es auch Eingestellt und kein anderes Gericht kann Dir wegen diesem eine Strafe verhängen
Also reiche einen Wiederspruch ein und lege den schriftlichen nachweis mit rein
Hat aber einer nun exstra nochmal eine neue Zivielklage am anderem Gericht eingereicht - weil er den Beschluss anfechten will - dann gibt es eine neue Anhörung von dsiesem anderm gericht und die können dann wirklich ein neues urteil aussprechen
Und - hattest Du von diesem Gericht eine Vorladung - ? Nein
Dann wehre Dich
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- ?Lv 5vor 8 Jahren
Vielleicht wäre es jetzt doch langsam besser sich einen Anwalt zu nehmen?!
Bei Grichtsverfahren mit Jugendlichen gibt es auch immer eine "Betreuung" durch das
Jugendamt, die beurteilen im wesentlichen mit, wie die Sachlage im Bezug auf den
Beschuldigten gelagert ist.
Da kann man anrufen und sich einen Termin geben lassen.
Die können einem dabei helfen die Situation auf der Gerichtlichen Ebene besser
zu verstehen!
Es kann nur zu deinem Vorteil sein wenn Du ein aktives Interesse zeigst und
Dich Deiner Verantwortung auf diesem Wege stellst.
Also lasse den Kopf nicht hängen und finde das mal heraus!
Und in Zukunft wünsche ich Dir das du nicht mehr in solche Sachen reinschlitterst!
- Anonymvor 8 Jahren
Leider kann ich Deine Frage nicht beantworten.
Melde mich aber zu Wort, weil ich die bisherigen Antworten, bis auf die erste, gelinde gesagt unter aller Sau finde.
Wie kann man jemanden, ohne Kenntnis der Geschichte, so dumm-dreisst anmachen?
Wo sind wir denn?
In eine Rangelei kann man schneller geraten, als man denkt.
Auch ohne der "Aggressor" gewesen zu sein.
Quelle(n): Meine Meinung - ?Lv 7vor 8 Jahren
Da hast du mit Sicherheit was falsch verstanden. Eingestellt ist eingestellt. Aber allein, dass es sich um 2 verschiedene Gerichte handelt, macht mich stutzig. Zuständig ist das Amtsgericht und da gibt es nur eins, das für dich zuständig ist. Es scheint mir hier um eine höhere Instanz zuhandeln. Und die kann natürlich ein anderes Urteil fällen. Also entweder hast du was falsch verstanden oder es fehlen Infos von deiner Seite.
Grundsätzlich sind 1200EUR wegen Körperverletzung eher zu wenig. Meiner Meinung nach.
- ?Lv 6vor 8 Jahren
ja idiot! wenn du glaubst, jeden mist mitmachen zu müssen, dann ist das halt so. dann trage auch die konsequenzen! blödmann. ich hoffe du lernst daraus! wenn du glaubst, du musst unbedingt mann spielen, dann jammer hier echt nicht rum. denn ein mann macht soetwas nicht. ein mann macht keine rangeleinen und weint hier auch nicht rum.
- Anonymvor 8 Jahren
Ja, zum Glück darfst du bezahlen!