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Kündigung in der Probezeit?

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen..

Diese Woche trete ich eine neue Stelle an. Es ist ein auf 3 Monate befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer eines Mutterschutzes.

Im Vertrag selbst steht nichts über Kündigung bzw. Kündigungsfristen. Die Probezeit beträgt trotzdem 6 Monate.

Komme ich überhaupt vorher aus dem Vertrag raus??Wenn ja mit welchen Fristen etc??

Wenn ich vor Ablauf der 3 Monate eine neue, unbefristete Stelle finde, wie muss ich vorgehen??

6 Antworten

Bewertung
  • KN
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Falls im Arbeitsvertrag oder im anzuwendenden Tarifvertrag nichts geregelt ist, gilt §622 BGB. "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Also angenommen Du würdest gerade Arbeiten und hättest ab 1. 9. eine unbefristete Stelle. Dann musst du zu 31. 8 kündigen. Diese Kündigung muss bei deinen Arbeitgeber spätestens am 16. 8. eingegangen sein. (könntest du z.b. persönlich bei der Personalstelle abgeben und die Abgabe quittieren lassen). Die Fristberechnung richtet sich nach BGB $$187 und 188. Das Nachrechen in diese Falle geht einfach so:

    1. Welcher Wochentag liegt vor dem Beginn des neuen Jobs?

    2. Gleiche Wochentag 2 Wochen davon

    3. Ein Tag früher muss die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen.

    Solltest Du die Post bemühen (Einschreiben mit Rückschein), dann ist die Dauer der Postzustellung Dein Risiko. Braucht die Post zu lange, ist die Kündigung u.U. unwirksam, da sie nicht fristgerecht erfolgte.

  • MeMeMe
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn im Arbeitsvertrag nichts über Kündigung steht, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag beidseitig mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.

  • vor 8 Jahren

    Praktisch, Vertrag geht nur 3 Monate, aber Probezeit ist 6 Monate lang. Für dich gilt Absatz 3

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

    14 Tage Kündigungsfrist (zu jeden Tag, also nicht nur zum Monatsende).

  • vor 8 Jahren

    Da hast du ja wirklich einen amüsanten Arbeitgeber erwischt :) Du hast einen befristeten Vertrag der 3 Monate dauert, aber eine Probezeit die doppelt so lange ist? Hoffentlich läuft bei dieser Firma der Hauptbetrieb logischer.

    Du hast gemäss dem Gesetz das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Das heisst, wenn du beispielsweise per 1.10.2013 eine neue Stelle antreten kannst, dann muss die Kündigung spätestens am 16.09.13 bei deinem "alten" Arbeitgeber eintreffen, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird.

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  • vor 8 Jahren

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/befristeter-arbei...

    Hier :

    Ich habe es gefunden.

    Du darfst mit 14- tägiger Frist kündigen

    >>>>>>>

    Zitat:

    "Das Bundesarbeitsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vereinbarung, wonach ein befristeter Arbeitsvertrag auch eine Probezeit enthalten kann, insgesamt wirksam ist. (6 AZR 519/07 vom 24.01.2008)

    Mit anderen Worten: Ist eine Probezeit vereinbart, kann der Vertrag mit der kurzen Frist von 14 Tagen gekündigt werden."

  • vor 8 Jahren

    Wie Du selbst erkennst: ein auf 3 Monate befristeter Arbeitsvertrag !

    Lässt Du Dir was zu Schulden kommen, kannst Du fristlos entlassen werden.

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