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Makler will Geld obwohl wir die wohnung nicht nehmen.?
Hallo ihr Lieben !
Also der besagte makler wurde nicht von uns engagiert. Wir haben die wohnung im internet entdeckt und dann eine wohnungsbesichtigung verabredet. Wir haben dem makler zwar gesagt dass unser interesse groß ist aber nicht dass wir die wohnung auf jeden fall nehmen und wir haben eine miterselbstauskunft ausgefüllt. Wir haben nun eine deutlich schönere wohnung gefunden und heute meldete sich der makler und meinte wir würden die wohnung bekommen. Wir haben ihm natürlich sofort abgesagt aber jetzt will er wegen "reservierung" und "aufwand" 178€ von uns sehn. Von reservierung kann eig niht die rede sein, denn wir haben von anfnag an abgeklärt das wir eig vorm 1.10 nicht umziehen werden außerdem war bislang nicht mal geklärt ob wir die wohnung bekommen.
Hat der makler nun recht ? Oder will er uns bloß abzocken ?
LG Hanna
9 Antworten
- Michael K.Lv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
eine Makler hat ausschliesslich Anspruch auf Provision bei erfolgreicher Vermittlung. Eine Besichtigung zieht keinerlei Anspruch nach sich!
Quelle(n): habe die Maklererlaubnis - Anonymvor 8 Jahren
Abzocke.
Ich gehe mal davon aus, daà Ihr keinen schriftlichen Vertrag mit ihm unterschrieben habt?
Wenn Nein, steht ihm nur bei erfolgreicher Vermittlung eine Courtage zu.
- Grüner HandkäsLv 7vor 8 Jahren
Nicht bezahlen !
Er vresucht nur, Euch abzuzocken.
Es gibt durchaus seriöse Makler, dieser aber ist schlichtweg
ein Leuteabzocker.
Wenn er das in Rechnung stellt, hätte er vorher darauf hinweisen
müssen, daà er für seinen " Einsatz " ein Honorar will, egal,
ob ihr die Wohnung nehmt oder nicht.
So kann er mal prima zig Besichtigungstermine machen und wunderbar
verdienen.
Bloss nicht ins Bockshorn jagen lassen !
- bill boLv 4vor 8 Jahren
Die Courtage ("Makler-Provision") wird nur bei einem Vertragsabschluà fällig.
Der Makler kann keine wie auch immer geartete "Aufwendungen" berechnen, wenn kein Vertragsabschluà zustande kommt.
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- NathanLv 6vor 8 Jahren
Nein, der Makler hat nicht recht. Weist seine Forderungen schriftlich zurück und macht ihn darauf zurück, dass ein Makler nur im Falle einer erfolgreichen VertragsschlieÃung Provision verlangen kann. Sollte er auf seine Forderungen bestehen, droht ihm damit rechtliche Schritte einzuleiten. Die nächste Verbraucherzentrale kann Euch dann sicherlich weiter beraten.
- Dr EvilLv 7vor 8 Jahren
unter maklern gibt es leider ganz schlimme schwarze schafe. solange ihr aber nichts unterschrieben habt (vertrag oder verenbarung über reservierung) müsst ihr auch nicht zahlen.
- IsabellaLv 5vor 8 Jahren
Der ist auf jeden Fall nicht seriös. Wenn keine Vereinbarung zwischen euch und dem Makler zu Stande gekommen, wo ihr unterschrieben habt, dann hat er auch kein Anspruch auf eine Bezahlung.
- Slovak08Lv 7vor 8 Jahren
Die Forderung des Maklers ist nicht rechtmäÃig und der Zahlungsaufforderung müÃt ihr auch nicht nachkommen. Kein Makler, der im Auftrag eines Eigentümers Wohnungen oder Häuser verkauft oder vermietet, kann für einen Bewerber reservieren. Die Entscheidung über Ja oder Nein fällt immer noch der Eigentümer.
- vor 8 Jahren
makler kann nur geld bekommen wenn er eine wohnung oder immobilie erfolgreich vermittelt hat und ein kaufvertrag oder mietvertrag abgeschlossen wurde nicht bezahlen lieber beim mieterverein nochmals nachfragen