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Schwanger...Muss ich Arbeitslosengeld oder etwas anderes beantragen?

Hallo,

mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.09. aus... Da ich aber schwanger bin und ab september ohnehin nichtmehr arbeiten darf, weis ich jetzt nicht wo ich mich hinwenden muss. Muss ich zum Arbeitsamt und Arbeitslosengeld beantragen oder wo muss ich hin?

(Ist mein erstes baby, darum hab ich leider noch keine Ahnung was genau ich machen muss....)

Wär euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.

Herzliche Grüße,

Nicole

Update:

Aber wenn ich dem arbeitsmarkt ja theoretisch nichtmehr zur Verfügung stehe, weil ich ja nichtmehr arbeiten darf, bekomme ich ja kein Arbeitslosengeld, oder?

Wo bekomm ich dann Geld für den Lebensunterhalt her?

(Mal vom Einkommen meines Mannes abgesehen...)

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du ab September in Mutterschutz gehst, dann bekommst du Geld von deiner Krankenkasse .

    Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit

    Auch hier kommt es darauf an, ob die arbeitslose Frau bei Beginn der Schutzfrist eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat.

    Das Arbeitsverhältnis darf allerdings während der Schwangerschaft nicht zulässig aufgelöst worden sein. In einem solchen Fall, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Insolvenz beantragt hat, tritt das Bundesversicherungsamt für den Arbeitgeber ein und übernimmt entsprechend den Arbeitgeberzuschuss. Die gleiche Regelung gilt bei befristet Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist endet.

    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/muttersc...

  • Sally
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Du musst Dich bereits jetzt, da Dein Arbeitsvertrag ausläuft, beim Arbeitsamt melden. Nicht erst, wenn er ausgelaufen ist. Die sagen Dir dann auch im Einzelnen, wie e s weitergeht.

  • RL
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Geh einfach mal zu Deiner Krankenkasse und laß Dich beraten.

  • TWally
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Schwangerschaft hin, Schwangerschaft her, wenn dein Arbeitsverhältnis am 30.9. endet:

    Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden,

    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

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  • Laura
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Die Arge entscheidet, ob ihr, du und dein Mann Anrecht auf Hartz4 habt.

    Und du hast recht damit, dass du kein ALG 1 bekommst, wenn du krank geschrieben wirst (nur 6 Wochen lang).

    Sollte dein Mann zuviel verdienen gibt's da gar nichts.

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