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umsatzsteuererklärung?

ich muss nächste woche meine umsatzsteuererklärung abgeben.

bin studentin und habe über nebentätigkeit 2012 n bissl was eingenommen, aber bei weitem keine 8000€. war 2 monate in england (unbezahltes auslandspraktikum). was kann ich da geltend machen, was muss ich angeben?

bekomme ich vllt für irgendwas geld wieder?

3 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    UmSt Erklärung musst du machen, wenn du selbständig gearbeitet hast. Die Höhe des Umsatzes spielt dabei keine Rolle. Es sind entweder 7% oder 19% zu zahlen. Die MwSt von Dingen, die du für den Job gekauft hast, mindern die Zahlungen.

  • vor 8 Jahren

    Von der eingenommenen Umsatzsteuer kannst du alle Umsatzsteuern deiner Kosten abziehen, die auf irgendeiner Rechnung bzw. Beleg deiner Kosten/Ausgaben stehen!!

  • vor 8 Jahren

    Bei Umsatzsteuerpflicht besteht in aller Regel auch Vorsteuerabzugsrecht (sollte das Finanzamt eine Erklärung ausgestellt haben). Von allen Ausgaben, die eine Umsatzsteuer enthielten, wird die Umsatzsteuer als Vorsteuer ins Formular eingetragen. Normalerweise müßte das schon bei den Voranmeldungen geschehen sein und mit der vereinnahmten und abgeführten Umsatzsteuer verrechnet bzw. bei Negativbeträgen erstattet worden sein. Die USt-Erklärung ist praktisch redundant.

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