Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Lohnabrechnung nach der IHK-Prüfung?

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage: Ich hatte am 14.06.2013 meine mündliche Abschlussprüfung zum Kaufmann im Einzelhandel und habe diese erfolgreich bestanden. Somit bin ich ab dieses Zeitpunkt aus gelernt und werde mit dem Gehalt gem. neuen Vertrag vergütet. Das ist ja soweit richtig?

Mein Chef hat mein Gehalt für den Monat juni wie folgt berechnet:

Stichtag : Prüfung Freitag 14.6.2013

1.6.-16.6.2013 Azubivergütung

Montag 17.6. - 30.6.2013 Gehalt Jungkaufmann gem. Vertrag.

Aus meiner Sicht müsste es aber wie folgt errechnet werden:

Stichtag : Prüfung Freitag 14.6.2013

1.6.-14.6.2013 Azubivergütung

Samstag 15.6. - 30.6.2013 Gehalt Jungkaufmann gem. Vertrag.

Was ist denn nun richtig? Fakt ist ja das ich ab dem 15.06.2013 kein Azubi mehr bin und ich laut Kalender die gleich Anzahl an Tage gearbeitet habe als Azubi und als fertiger Azubi.

LG

Update:

Naja es geht sich hier nicht um 5 Euro sondern um knapp +100 Euro

4 Antworten

Bewertung
  • Nova
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Sind Sonntag und Samstag Arbeitstage laut dem Ausbildungsvertrag? Und ab welchem Tag beginnt der Arbeitsvertrag als Jungkaufmann?

    Falls Samstag und Sonntag keine Arbeitstage sind, dann ist die Rechnung des Chefs korrekt: die 10 Arbeitstage bis zum 14.6. (3.-7. + 10.-14.) wurden als Azubi gearbeitet, ab Mo, dem 17.6. (KWs 25 + 26, ebenfalls 10 Arbeitstage) muss das Gehalt des Jungkaufmanns abgerechnet werden.

    Du kannst kein Kaufmannsgehalt verlangen vor dem Stichtag, zu dem der Vertrag in Kraft tritt!

  • Gerd
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Mach bloß nicht den Fehler das an die große Glocke zu hängen. Das fällt doch nur auf Dich zurück, selbst wenn Du recht hast.

    Also aktzeptieren und gut.

  • Raik
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    in Deinem neuen Vertrag steht sicher drin, ab wann der gilt. Es geht ja auch:

    - 14.6. Auszubildendenvergütung

    15./16.6. ohne Beschäftigung

    ab 17.6. Jungkaufmann

    Wenn drin steht "ab Abschluss Kaufmansprüfung" dann wäre Deine Rechnung richtig.

  • vor 8 Jahren

    Schau mal in deinen Tarifvertrag, da könntest du die Antwort finden! Kann sein, dass da erst die Kalenderwoche voll gemacht wird.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.