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Muss ich,wenn ich imJahr 2012 Arbeitslos war Lohnsteuerausgleich machen?
5 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Es kommt darauf an, ob das Finanzamt Dich als pflichtig einstuft. Wenn ja, musst Du es machen und bekommst aber nichts zurück. Erspart auch unbequeme Anfragen. Bei nein, ist es dem Finanzamt egal, ob Du einen Ausgleich machst
- Jürgen NRWLv 7vor 8 Jahren
Wahrscheinlich ja!
Abgabepflicht/Pflichtveranlagung
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149 Abs. 1 AO und § 25 Abs. 1 EStG allgemein geregelt und in den Paragraphen § 56 EStDV und § 46 EStG konkretisiert.
In § 46 EStG ist die Abgabepflicht der Arbeitnehmer geregelt. In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
- Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro
- Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)
Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn sind in den folgenden Fällen abgabepflichtig:
- Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag.
- Der Ehegatte ist Arbeitnehmer und erfüllt eine der oben genannten Voraussetzungen (siehe Link)
- Es ist ein Verlustvortrag vorhanden.
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Müssen muÃt du nicht,
aber, wenn du nicht das ganze Jahr über arbeitslos warst, dann lohnt sich ein Lohnsteuerjahresausgleich auf alle Fälle.
Denn dein Einkommen wird auf das ganze Jahr verteilt und berechnet.
- hilfsbereitLv 7vor 8 Jahren
Das Deutsche Finanzamt will von Dir bestätigt haben, dass Du sonst keine
Nebeneinkünfte hattest.
Würden die EU - Schuldenstaaten das auch so machen, ständen sie nicht so mies
und überschuldet da.
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