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Muss ich,wenn ich imJahr 2012 Arbeitslos war Lohnsteuerausgleich machen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Es kommt darauf an, ob das Finanzamt Dich als pflichtig einstuft. Wenn ja, musst Du es machen und bekommst aber nichts zurück. Erspart auch unbequeme Anfragen. Bei nein, ist es dem Finanzamt egal, ob Du einen Ausgleich machst

  • vor 8 Jahren

    Wahrscheinlich ja!

    Abgabepflicht/Pflichtveranlagung

    Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149 Abs. 1 AO und § 25 Abs. 1 EStG allgemein geregelt und in den Paragraphen § 56 EStDV und § 46 EStG konkretisiert.

    In § 46 EStG ist die Abgabepflicht der Arbeitnehmer geregelt. In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:

    - Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro

    - Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)

    Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn sind in den folgenden Fällen abgabepflichtig:

    - Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag.

    - Der Ehegatte ist Arbeitnehmer und erfüllt eine der oben genannten Voraussetzungen (siehe Link)

    - Es ist ein Verlustvortrag vorhanden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C...

  • ?
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Müssen mußt du nicht,

    aber, wenn du nicht das ganze Jahr über arbeitslos warst, dann lohnt sich ein Lohnsteuerjahresausgleich auf alle Fälle.

    Denn dein Einkommen wird auf das ganze Jahr verteilt und berechnet.

  • vor 8 Jahren

    Das Deutsche Finanzamt will von Dir bestätigt haben, dass Du sonst keine

    Nebeneinkünfte hattest.

    Würden die EU - Schuldenstaaten das auch so machen, ständen sie nicht so mies

    und überschuldet da.

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  • vor 8 Jahren

    Ja das ist Pflicht

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