Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Frage zur Schweigepflicht..?

Ist es gegen die Schweigepflicht, wenn ein Arzt z.B. seiner Ehefrau erzählt, dass es einen Patienten gibt, der gerade im Koma liegt und er deshalb besorgt ist usw.? Darf er das tun, wenn er den Namen des Patienten nicht nennt? Danke für eure Antworten :)

10 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Schweigepflicht, namentlich die von Ärzten, ist in § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) geregelt.

    Damit die Schweigepflicht verletzt wird, muss die betroffene Person identifiziert werden können. Ohne Jurist zu sein denke ich, dass der Begriff der identifizierbaren Person im Sinne des BDSG angewendet werden kann, das hier allerdings auch auf juristische Personen ausgedehnt werden muss. Man benutzt dort auch die gleiche Begrifflichkeit und bezeichnet Geheimnisse als "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse".

    Solange die Person also nicht identifizierbar ist, verletzt der Arzt nach meiner nach Art. 5 GG geschützten persönlichen Meinung nicht seine Schweigepflicht. Es reicht aber nicht, wenn er nur nicht den Namen erwähnt. Im konkreten Fall drückt der Arzt allerdings ohnehin nur seine Befindlichkeit aus, er spricht über sich und nicht über seinen Patienten.

    Ich denke, der Arzt verletzt keinesfalls seine Schweigepflicht, wenn er feststellt, dass er einen Patienten im Koma hat und deshalb kann er nicht gut schlafen, solange die Ehefrau den Patienten nicht identifizieren kann.

    Es wäre etwas anderes, wenn er feststellen würde, dass er - sehr zu seiner Überraschung - den Herren von Gegenüber, der immer auf der Straße randaliert, in die Klinik eingewiesen bekommen hat, und zwar schon komatös mit 4,5 Promille. Der Herr von Gegenüber ist identifizierbar.

  • vor 8 Jahren

    Das hat mit de Schweigepflicht nichts zu tun. Die bezieht sich auf die Weitergabe konkreter Informationen zu einen namentlich genannten Patienten. Was hier nicht der Fall ist.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Klar, kann er das sagen

  • Poppy
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Natürlich ist das erlaubt. Die Ehefrau des Arztes erfährt in dem Fall nur, das irgendein Patient ihres Mannes im Koma liegt, mehr nicht.

    Sowas ist unter medizinischen und pflegerischen Personal gang und gäbe. Und das hat auch eine wichtige Funktion: Man kann seine Sorgen "abladen" und dann besser abschalten.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • cat
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Solange er den Namen nicht nennt, ist alles o.k bezüglich der Schweigepflicht !

    Ob das allerdings so gehandhabt wird bei Ärzten, wissen nur er und seine Frau !

    LG cat !

  • Bolle
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Ohne den Namen zu nennen,darf er das.Ich denke es ist normal,wenn ein Arzt seiner Ehefrau vom Tagesablauf in der Praxis erzählt.

  • Klar kann er das sagen, aber warum sollte er? Ich meine, so lange die Ehefrau nicht genaueres wissen will, ist doch alles okay!

    Ich musste damals während meiner Ausbildung auch etwas unterschreiben, dass ich nichts, was ich während der Ausbildung zu lesen kriege bzw. was mir erzählt wurde, an Familienangehörige weitergeben darf. Ich habe gefragt, ob ich denn, wenn ich keine Namen nenne, irgendwas weitergeben kann. Und die Antwort darauf war ein deutliches "Ja".

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Erlaubt ist es garantiert nicht.

    Aber ich denke , dass es normal ist, dass man auch so etwas seinem Partner erzählt,

    aber nur, wenn man seinem Partner auch völlig vertraut, dass er es auf keinem Fall einem dritten weiter erzählen würde.

  • vor 8 Jahren

    Ich könnte mir denken, das in haarklein strafrechtlich relevanter Angelegenheit dies tatsächlich schon ein Verstoß gegen die Schweigepflicht, unabhängig der eindeutigen Identifikation eines Patienten wäre, da alleine schon die Tatsache(!), das überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einem Patienten besteht,

    Dritten (Ehefrau des Arztes) nicht mitgeteilt werden darf.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Familienmitglieder sollen es doch wissen das es einer gibt der im Koma liegt

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.