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Ist dieser Mietvertrag gültig?

Ein Freund von mir hat einen Mietvertrag indem steht, dass wenn er Besucher empfängt, er dafür täglich eine Gebühr bezahlen muss! (Auch für Bruder oder Freundin!) Der Vermieter überwacht den Hauseingang mit einer Kamera und hat meinen Freund angesprochen!Außerdem steht im Mietvertrag, dass es vereinzelt Schaben in der Wohnung (möbiliertes Kellerzimmer) gibt, die aber nicht zur Mietminderung führen. Ist das rechtens? Ich denke er sollte da dringend raus! Eine fristlose Kündigung wäre das beste. Ist das hier möglich? Kennt sich jemand zu einem oder allen Punkten aus? Bin für jeden Tipp dankbar!

Update:

Mein Freund konnte zu diesem Zeitpunkt noch fast kein Deutsch. Er ist da gerade erst nach Deutschland gekommen und er kannte niemanden und er brauchte dringend eine Wohnung. 6 Monate später ist sein Deutsch schon besser. Er geht jeden Tag 4 Stunden in den Sprachkurs, aber Vertragsdeutsch ist natürlich immer so eine Sache

Update 2:

Natürlich will ich niemanden veralbern und mir ist auch nicht langweilig. Es handelt sich um einen Freund von mir, aber man kann ja im Deutschen auch mal die Formulierung meinFreund/ meine Freundin verwenden. Ich hoffe das ist jetzt eindeutig. Viel schlimmer ist, dass es solche Vemieter gibt, die die Hilflosigkeit anderer ausnutzen.

Update 3:

Dieser Freund war da erst kurz in Deutschland. Als wir uns kennengelernt haben, hat er schon in dieser "Behausung" gewohnt. Wie erwähnt kannte er niemand. Dumm gelaufen, aber ich möchte ihm helfen (und evtl. potentiellen Nachmietern) und nicht noch draufhauen und Vorwürfe machen.

17 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Grundsätzlich sind Verträge, ob mündlich oder schriftlich geschlossen gültig, sofern sie nicht gegen die guten Sitten (sittenwidrig) sind. Ob einzelne Klauseln wirksam sind, oder nicht entscheidet spätestens ein Richter, wenn noch nicht geschehen.

    Eine Gebühr für Besucher ist unwirksam.

    Die Kamera ist max. im Eingangsbereich zu dulden, für die Kontrolle lt. Mietvertrag aber unwirksam.

    Der Ausschluss der Mietminderung ist wirksam. Der Mieter wusste vor/bei Einzug vom Mangel, deshalb kein Mietminderungsgrund. Wenn, dann hätte dies sofort in den Mietvertrag mit aufgenommen werden müssen.

    Ein Kellerraum ist keine Wohnung - insofern wäre zu klären, ob und welche Kündigung hier möglich ist.

    Sollte Eile geboten sein würde ich dem Mieter empfehlen fristlos zu kündigen und einer eventuellen Klage gelassen entgegen sehen. Der Vermieter wird hier m.E. nichts unternehmen - er sitzt im Glashaus.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • Mike M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Nein der ist nicht gültig und er kann die Klausel ignorieren.

    Und bei Schabenbefall kann er Miete mindern, wenn der Befall nicht sofort entfernt wird (fachmännisch)

    @fragenfragen: Leider falsch: Wenn ich einen Vertrag unterschreibe ist der gültig, aber wenn im Vertrag illegale Punkte stehen dann gelten die nicht. Im Beispiel des Fragers ist es einfach: Er empfängt Besuch, der Vermeiter will dafür Gebühr und er zahlt nicht. Der Vermeiter hat keine Chance das Geld einzutreiben.

    @Fragesteller:: Es stellt sich aber die Grundsatrzfrage ob jemand bei so einem Vermeiter überhaupt bleiben will, ich hätte da auch nicht unterschrieben...

  • vor 8 Jahren

    Nicht alle Klauseln in einem Mietvertrag sind gültig. Gebühren für Besucher sind meiner Meinung nach nicht rechtens. Der Überwachung mit einer Kamera muß dein Freund ausdrücklich zustimmen.

    Nur wenn es Ungeziefer gibt, dann sollte er wirklich schneller ausziehen als er das vorhatte.

    Er kann sich zwar mit dem Vermieter anlegen und herumstreiten, das kostet aber viel Zeit, Geld und noch mehr Nerven und am Ende wird ihm doch nichts anderes übrig bleiben als zu gehen.

    Er sollte sich wirklich gut überlegen, ob die Wohnung das wert ist.

    Mietervereine sind nicht teuer und beraten mit einem Rechtsanwalt.

    Auch gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Beratungsstelle beim zuständigen Amtsgericht.

    Wenn schon solche sittenwidrige Klauseln im Mietvertrag stehen, dann sollte sich ein Fachmann das Ding mal genauer ansehen.

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  • Catan
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Die Besucherregelung ist klar rechtswidrig. Und die Videoüberwachung wahrscheinlich auch. Zumindest, wenn es keine Zustimmung aller Mieter zur Überwachung gibt bzw. keinen sehr wichtigen Grund dafür. Ausschluss der Mietminderung (Kellerraum) ist möglich, § 536 b BGB.

    Ob eine Kündigung fristlos geht, kann man schwer sagen. Zwar liegen mE. durchaus die Gründe dafür vor, aber es gab auch die Kenntnis von Beginn an... Ich würde da doch noch mal nen Anwalt einbeziehen...

  • vor 8 Jahren

    Klauseln in Mietverträgen, die wider die guten Sitten sind, sind von anfang an ungültig, machen aber den Mietvertrag als solchen nicht ungültig. Dein Freund braucht sie aber einfach nicht zu beachten. Außerdem hat er das Recht, vom Vermieter die Entfernung der Kamera zu verlangen.

    Wenn er unbequem wird, wird der Vermieter wahrscheinlich ohnehin versuchen, ihn so schnell wie möglich los zu werden. Ansonsten sollte sich Dein Freund auch mal an den Mieterbund wenden. Die kümmern sich um sowas.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Es gibt Dinge wie diese Gebühr, die können da schon stehen, haben aber keinerlei rechtliche Wirkung. Also alles, was gegen gute Sitten verstösst oder gegen geltendes Recht. Die Unterschrift ändert daran nichts.

  • vor 8 Jahren

    Klingt nach einem Mietvertrag mit sehr vielen nichtigen Klauseln. Eine Kameraüberwachung, wenn sie öffentlichen Raum außerhalb des Grundstücks berührt, ist sogar strafbar.

  • vor 8 Jahren

    Das scheint kein Mietvertrag sondern sowas wie Überlassungs/Nutzungsvertrag zu sein. Ich kenne mich da nicht aus. Jedenfalls kann man keine Mietminderung geltend machen wenn der Mangel bei Einzug bekannt war.

    Wenn einzelne Klauseln ungültig sind, kann der Vertrag insgesamt ungültig sein.

    Es mag sein dass das eine Schweinerei ist. Bloss wie stehen die Chancen einen anderen Mitvertrag/Wohnung zu bekommen.

    Hat der Freund ein Einkommen, Aufenthaltstitel, Bürgen oder Schufaauskunft?

    Wurde das Kellerzimmer überhaupt als Wohnraum vermietet?

    Vlt. ist besser wenn man in einen Mieterforum nachfragt.

  • vor 8 Jahren

    Märchenstunde? Ich welchem Mietvertrag sind Schaben aufgeführt? Und welcher Dummkopf zieht in solch eine Wohnung?

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