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Wer muß die Hecke beseitigen?
Hallo,
wir haben vor 4 Monaten ein Haus gekauft, auf dessen Grundstück sich eine Hecke befindet. Bereits am Tag als wir einzogen und uns den Nachbarn vorstellten, hieß es, wir sollen die auf das Nachbargrundstück ragende Hecke entfernen (sie ragt ca. 2 m auf das Grundstück). Ich habe dem Nachbarn erklärt, er könne die Hecke auf seiner Seite jederzeit so kürzen wie er wolle, auch wenn die Hecke dabei zu Grunde gehen würde. Nun kommt er mir wieder und erklärt mit Rechtsbeispielen, daß dies meine Aufgabe sei und ich auf meine Kosten auch alles entsorgen solle.
Die Hecke muß schon mehrere Jahrzehnte auf das Grundstück ragen und wurde so immer akzeptiert. Jetzt muß ich mich wohl mit einem Nachbarschaftsstreit beschäftigen... (Frust)...
Wer hat denn nun Recht?
10 Antworten
- willouLv 7vor 8 Jahren
Zitat - weil es so einfacher ist:
"Bei einem Verstoß gegen Abstandsvorschriften hat der
Nachbar grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die
zu dicht an der Grenze stehende Pflanze beseitigt oder
auf die zulässige Höhe zurückgeschnitten wird.
Der störende Nachbar darf in der Regel zwischen diesen
beiden Möglichkeiten wählen"
Quelle: http://mein-nachbarrecht.de/themen/120-baeume-und-...
Streit muss nicht sein - wenn die Hecke so weit ins Nach-
bargrundstück hineinragt, ist sie wahrscheinlich
rechtswidrig gepflanzt.
Auch wenn das alles lange zurückliegt - mit dem Kauf hast
Du das Problem übernommen und musst - wohl oder übel -
die Hecke oder zumindestens den Teil in Nachbars Garten
entfernen.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Für Deine Hecke bist Du alleine zuständig. Das gilt für das schneiden und die Abfuhr des Abfalles. Er kann, da die Hecke schon lange steht nicht auf einer Entfernung bestehen. Die Hecke sollte etwa 5 cm vor dem Zaun (Grundstücksgrenze ) ab
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- exzenterLv 5vor 8 Jahren
Alles was fest mit Grund und Boden verbunden ist, gehört dem Eigentümer auf dessen Land es steht. Also ist das deine Hecke und der Eigentümer muss dafür Sorge tragen, dass nicht das Eigentum der Nachbarn beeinträchtigt wird.
Der Mann hat demzufolge Recht und du hast durch deine Unkenntnis einen versauten Start hingelegt. Eigentum verpflichtet, den Eigentümer, nicht den Nachbarn.
- Anonymvor 8 Jahren
Recht oder nicht Recht haben ist für mich erst einmal unwichtig.
Wichtig für mich wäre:
1. Ist es eine schöne Hecke und sorgt für schönen Gartenanblick?
2. Ist es eine Hecke welche beiden Parteien Privat Atmosphäre gibt?
3. Sieht die Hecke gepflegt aus?
4. Warum meckert der Nachbar?
a) Ist er 1 professioneller Mecker-Fritze und will die neuen Nachbarn so richtig triezen? Wenn ja, dann ist er ein engstirniges Rindviech mit Tunnel Vision....besser Abstand halten.
b) Erkennt der Nachbar keinen Wert der grünen Wand und somit Privat Atmosphäre?
5. Ich schlage vor doch noch einmal Nachbar Friedens-Treffen mit Grillen, und Wein'chen zu halten.
a) Wenns klapp und Ihr erkennt Euch als Nette, dann ist ja alles in Ordnung.
b) Wenns NICHT klappt und nichts kann aufs positive eingerenkt werden dann würde ich die Hecke
c) auf des Nachbars Seite kerzengerade abrasieren (egal wie häßlich es aussieht)!
6. ODER Hecke entfernen und dafür einen hohen Zaun bauen damit Ihr diese Seelen nicht mehr zu Augen bekommt.
Leider gibt es in jeder Nachbarschaft Menschen welchen man es nie recht machen kann, UND deshalb lebe ich gerne an die 8 km von der Stadt entfernt auf meinem großen Grund und Boden.
Man wollte auch in unserer Situation mit "MIST" und bevormunden anfangen, man kam aber bei uns an die FALSCHEN.
Alles ist nun friedlich und jeder macht seins auf seinem Fleckchen Erde.
- CarinotetraodonLv 4vor 8 Jahren
Grundsätzlich ist der jenige, auf dessen Grund das Gehölz wächst, auch verantwortlich für den Rückschnitt.
Nach mehrfacher unfruchtbarer Aufforderung an den Besitzer des Gehölzes darf der beinträchtigte Nachbar den Überwuchs auch selbst entfernen.
Soviel zur Rechtslage.
Aber es ist natürlich schwer, eine Hecke, die auf Nachbargrund ragt, zu kappen, ohne dabei Nachbar`s Grund und Boden zu betreten.
Daher kann ich nur dazu raten, eine offene Aussprache mit den Nachbarn zu führen, mit der Willensbekundung, die Hecke zurückzuschneiden, und gleichzeitig das Betretungsrecht für die Arbeiten abzuklären.
- vor 8 Jahren
Wenn die Hecke auf Ihrem Grundstück und schon länger als 5 Jahre steht, kann der Nacbar nicht mehr einen Rückbau verlangen. Zweige, die unter 5m über sein Grundstück ragen, müssen entfernt werden. Das machen Sie besser selber, damit er es Ihnen nicht teuer machen kann. Es gibt auch Leute, die dankbar sind, wenn sie sich bei Ihnen Holz für den Kamin holen können. Ansonsten könnten Sie das Holz auch selbs z. B. für rankende Gewächse (Kiwi trocknen gleichzeitig den Boden) verwerten. Zum Mulchen oder Kompostieren eignet es sich auch. Das hat den Vorteil, daß der Boden nicht verarmt. Was aus dem Boden rauskommt, muß auch wieder hinein.
- Anonymvor 8 Jahren
der bekloppte Nachbar hat recht, wer sonst. Der stellt sich hin und sagt "du musst den Scheiss machen, ich rühre keinen Finger, obwohl ich die Hecke auf meinem Grundstück viel einfacher schneiden könnte. Aber da ich ja DEUTSCHER und IM RECHT bin, bestehe ich darauf!"
Menschliches Miteinander kannst du in Deutschland kaum noch erwarten.
Mir sind mal 2 kleine Zweige beim Schneiden eines Baumes aufs Nachbargrundstück gefallen. Ich bat den Nachbarn, der direkt gegenüber stand, mir die Zweige doch bitte zu geben, aber er sagte nur "nein, dann kommen Sie auf mein Grundstück und holen sie sie ab."
Ich musste dann aufs Grundstück rennen um diese beiden Zweige aufzuheben, die vor seinen Füßen lagen- damit es keinen Streit gibt.
Die Lehren aus diesen ganzen Dingen habe ich schon lange gezogen, man sollte sich niemals ein Haus in einer Siedlung kaufen oder mieten, dass an ein anderes Grundstück grenzt.
Seitdem kommt für mich nur noch Alleinlage infrage, nur dann hat man seine Ruhe vor allem, was sich Nachbarn so an Schikanen ausdenken könnten.
Die Leute können auf den ersten Blick noch so nett sein, an solchen Sachen kannst du ja sehen, dass viele Grundstücksbesitzer einfach nur arrogante, selbstverliebte Spießer sind. Die haben den ganzen Tag oft nichts zu tun und konzentrieren sich dann auf überhängende Äste und Bäume, die plötzlich stören und weg müssen, obwohl sie seit 30 Jahren da stehen und all sowas.
Da man den Leuten nur bis vor den Kopf gucken kann, weiß man halt auch nicht, wie die sich später noch verhalten.
- vor 8 Jahren
Ob ihr die abreißen müsst kommt auf den Stamm an. Wenn die Pflanze 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt aus der Erde kommt, dann ist von eurer Seite alles in Ordnung. Der Nachbar kann euch auffordern innerhalb einer Frist die Hecke zu schneiden, tut ihr das nicht muss er sie selbst schneiden und den Abschnitt (Blätter, Äste) selbst entsorgen.
Diese Hecke muss ebenfalls dann nicht weg, wenn sie zu nah an der Grundstücksgrenze steht, weil sie da schon länger steht, als beide Parteien dort wohnen.
Diesem Nachbarn wurde ich aus dem Weg gehen, weil der warscheinlich auch in Zukunft Ärger machen wird. Da hilft leider nur eine dickes Fell, auch wenn ihr im Recht seid.