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Kann man beim FÖJ seine Anreisekosten zur Arbeit zurückverlangen?
Ich zahle jeden Monat ~80€ um von meinem Wohnort zu meiner Einsatzstelle mit dem Zug zu pendeln. Da kommt einiges zusammen. Für die Seminare werden unsere Fahrtkosten erstattet. Kann ich irgendwo auch bei meinen Anreisekosten zur Arbeit zur Rückerstattung beantragen?
2 Antworten
- Janet MLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
"Im öffentlichen Personennahverkehr erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FSJ und des FÖJ in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Die BahnCard 50 kann um 50 % ermäßigt bezogen werden. Ein Rechtsanspruch auf Vergünstigungen besteht jedoch nicht. Als Berechtigungsnachweis gilt eine entsprechende Bescheinigung des Trägers, bei dem Ihr das FSJ oder FÖJ ableistet."
Kann aber sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
- Der ElchLv 7vor 8 Jahren
Ein Teil wird erstattet!
Guckst du hier: http://oeko-jahr.de/waehrend-des-foej/
ganz unten unter "FÃJ-ABC Ausführlichere Informationen zu diesen Themen sind im FÃJ-ABC zu finden!" die pdf-Datei lesen, da stehts drin!
Ist zwar für Schlewig-Holstein aber ich denke mal dass das in anderen Bundesländern ähnlich ist! Musst dich halt man erkundigen!